Wals mit Wegweiser, auf dem als Richtungsangabe steht, dass dieser Weg zu einem toten Ende (Dead End) führt Die Coronahilfe für den gemeinnützigen Sektor läuft mit Ende September aus. Dies trifft alle, die gemeinnützig arbeiten - ganz gleich ob in der Kultur, im Sport, im Sozial- oder Umweltbereich, in der Integration oder beim Schutz der Menschenrecht. Deswegen fordern wir im BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT gemeinsam die Weiterführung der Unterstützungsleistungen für Non-Profit-Organisationen.
Die Regierung kündigt einen "Schutzschirm für Veranstaltungen" an, der coronabedingte Ausfälle zum Teil kompensieren soll. Dotiert ist dieses Instrument mit 300 Millionen Euro, Start vermutlich im November. Unklar ist, wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen kann. So wie die Rechtsgrundlage formuliert ist, wird dieses Instrument nur Unternehmen offen stehen. Wir appellieren eindringlich, dieses wichtige Instrument auch gemeinnützigen Rechtsträgern zugänglich zu machen!
Durch Beteiligung am #kulturretten-Aktionstag am 26.09. und Kulturstammtisch-Besuch am 29.09. aktiv etwas tun
Presseaussendung der IG Kultur Vorarlberg, der Tiroler Kulturinitiativen und des Dachverbands der Salzburger Kulturstätten, 24. September 2020
Kultur zugewiesene fixe Sitzplätze Abstand Ein Kommentar zu den neuen Corona-Maßnahmen und der Beschränkungen aller Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitze auf maximal 10 Personen.
Die jüngsten Verschärfungen der Veranstaltungsregeln wurden dem Kunst- und Kultursektor via den Medien mitgeteilt. Einen Austausch über die Konsequenzen mit dem Sektor gab es nicht. Wir erwarten die Einberufung eines Kunst- und Kulturgipfels, um die neue Situation zu besprechen und Perspektiven bis zumindest zum Jahresende zu entwickeln.
Corona hat den Kulturbereich weiterhin fest im Griff. Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur möglich ist. So ist kein Planen, kein Arbeiten in Kunst und Kultur möglich. Die Unterstützungsmaßnahmen enden jedoch mit Ende September bzw. sind auf maximal sechs Monate (seit März) ausgelegt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, die nicht rückwirkend sondern vorausschauend ein Überleben des Kunst- und Kultursektors absichern.
Grün – Gelb – Organe – Rot: Ab 1. Oktober bedeutet ein Umschalten der Corona-Ampel für definierte Bezirke oder Regionen strengere Auflagen für Kulturveranstaltungen. Die Regelungen im Überblick und unsere Einschätzung dazu.
Corona Kultur Veranstaltungen Regelungen Corona hat das Kulturleben weiterhin fest im Griff. Niemand macht sich Illusionen, dass ab 1. Oktober wieder ein regulärer Kulturbetrieb möglich ist. Mit Ende September enden jedoch die Unterstützungsleistungen für sämtliche gemeinnützig arbeitenden Kultureinrichtungen und -vereine. Danach kommt das Nichts. Wir appellieren an die Politik: Verhindern sie ein Sterben auf Raten im Kultursektor, schaffen sie ein umfassendes Sicherungs- und Neustartprogramm um das Überleben des Kultursektors zu sichern! 
Kulturpolitik Corona In einem offenen Brief wenden wir uns mit der ARGE kulturelle Vielfalt, dem Gremium zivilgesellschaftlicher Vertretungen der Österreichischen UNESCO-Kommission, an die Politik und fordern eine Kulturpolitik des Ermöglichens über die Krise hinaus, die sich an internationalen Standards orientiert: eine Kulturpolitik, die der fortschreitenden Kommerzialisierung des Kunst- und Kulturbereichs aktiv entgegenwirkt und Freiräume mittels sozialer und ökonomischer Absicherung schafft. Unser offener Brief im Wortlaut.
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
MwSt Mehrwertsteuersenkung Kunst und Kultur Im Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz u.a. für die Kulturbranche auf 5% gesenkt. Im ersten Entwurf des Gesetzes waren jedoch nicht alle Formen zeitgenössischen Kunstschaffens von der Steuersenkung umfasst: der Bereich des Zirkus, und damit auch der Bereich des zeitgenössischen Zirkus, war ausgeschlossen. Nun ist der Nationalrat unserer Forderung gefolgt - die Steuersenkung gilt auch für den Zirkus. Unsere Stellungnahme zur Nachlese.