Die IG Kultur Vorarlberg sammelt Fragen aus der freien Szene, bündelt zentrale Anliegen und bringt sie am 21. Juli in der Landeshauptstadt Bregenz direkt in ein offenes Gespräch mit Kulturminister Andreas Babler ein. Damit entsteht eine wichtige Schnittstelle für Austausch, Klarheit und öffentliche Antworten zwischen Kulturszene und Ministerium.
Pressesaussendung vom 9. Juli 2026: Das Kulturbündnis und die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg präsentieren in ihrer ersten Zusammenarbeit den neuen Katalog „FAQ – Fragen und Antworten zu Kulturförderung“. Die Übersicht klärt zentrale Fragen zu Förderungen in allen Sparten der Kunst und Kultur und möchte mit detaillierten Informationen zu Rahmenbedingungen und Abläufen mehr Transparenz schaffen. Das Kulturbündnis Vorarlberg, ein Zusammenschluss der Interessensvertretungen, tritt damit erstmals öffentlich auf.
Erhebung, Kulturarbeit, Fakten, Datengrundlage, Vernetzung, QR-Code zur Erhebung, Basisdatenerhebung Vieles was Kulturvereine jeden Tag leisten, ist unsichtbar oder wird als selbstverständlich wahrgenommen. Das wollen wir durch die Erhebung Kulturarbeit heute ändern und untermauert mit Fakten darstellen, was Kulturvereine leisten und unter welchen Bedingungen. Bis 30. Juni noch anonym teilnehmen! Bei Fragen unterstützen wir gerne. Die nächsten offenen InfoSessions dazu gibt es online am 24. Juni!
Mit KURE – Kultur der Resilienz haben wir im Mai unser erstes Interreg-Projekt zur Stärkung von Kulturbetrieben in der Bodenseeregion gestartet. Gemeinsam mit Kulturvereinen und soziokulturellen Zentren aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein entwickeln wir Methoden und Strategien, um den aktuellen Herausforderungen im Kulturbereich strukturell und kooperativ zu begegnen. Angesprochen sind besonders kleine und mittelgroße Kulturbetriebe und deren Führungskräfte. Der offizielle Projektauftakt des Projektleitungs-Teams fand am 17. Juni 2026 in Ravensburg statt.
Rechtsauskunft Aberkennung Gemeinnützigkeit Gemeinnützigkeit ist für Kulturvereine keine Selbstverständlichkeit. Entscheidend ist nicht nur, was in den Statuten steht, sondern auch, was ein Verein tatsächlich tut. Beides muss zusammenpassen und einem gemeinnützigen Zweck dienen. Stimmen Statuten, Tätigkeit, Website und Rechnungswesen nicht überein, kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein – mit möglichen steuerlichen Folgen für den Verein.
Mit der Solidaritätskampagne „Kultfür!“ setzen wir gemeinsam mit über 120 Erstunterzeichnenden aus ganz Österreich ein Zeichen für den Erhalt von Kunst und Kultur als öffentliche Aufgabe. Im Rahmen einer Pressekonferenz am Spielboden Dornbirn am 9. Juni konnten wir auf die Auswirkungen der aktuellen Kürzungen im Kulturbereich sichtbar machen. Bei diesem ersten öffentlichen Auftritt im Schulterschluss mit Partner:innen aus Wirtschaft, Industrie, Handel und Tourismus formulierten wir unsere Forderung nach verlässlicher Kulturfinanzierung, fairen Arbeitsbedingungen und dem Schutz kultureller Vielfalt. Zugleich laden wir weitere Solidarische ein, sich uns anzuschließen und die Kampagne mitzutragen.
„Wer Demokratie will, unterstützt Kunst und Kultur.“ Mit diesem klaren Statement beschreibt Alexandra Abbrederis, neue Obfrau des Spielboden Dornbirn, den gesellschaftlichen Anspruch des größten Kulturzentrums Vorarlbergs. Gemeinsam mit Geschäftsführerin Heike Kaufmann will sie den Spielboden als offenen Begegnungs- und Diskursort weiterentwickeln. Während öffentliche Förderungen schrumpfen und wirtschaftliche Zwänge wachsen, plädiert Kaufmann dafür, mutig zu bleiben: „Wir müssen uns Neues trauen, Wagnisse eingehen und neue Formate entwickeln.“ Im Gespräch erzählen die beiden, warum Kultur weit mehr ist als Unterhaltung, weshalb Gemeinschaft und Solidarität zentrale Werte ihrer Arbeit sind und warum gerade Krisenzeiten Orte brauchen, an denen Gesellschaft verhandelt werden kann.
Schere im Vordergrund, die einen Schatten wirft in Schwarz-Weiß Pressemitteilung zu den Budgetverhandlungen 2027–2028: Freie Kulturarbeit braucht Planungssicherheit statt Kürzungen von historischem Ausmaß.
Die Vermietung von Räumlichkeiten ist für viele Kulturvereine ein wichtiger Finanzierungsbaustein – steuerlich jedoch kein Selbstläufer. Wann gilt sie noch als zulässige Vermögensverwaltung, wann wird sie zur begünstigungsschädlichen (gewerblichen) Tätigkeit? Der Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick zu Abgrenzungsfragen, Umsatz- und Körperschaftsteuer – und zeigt, worauf Vereine achten sollten, um ihre Gemeinnützigkeit abzusichern.
Awareness mit Taktgefühl bieten die Vorarlberger Kulturinitiativen Kammgarn Hard und TiK Dornbirn an Sonntagnachmittagen. Sie prägen damit eine neue Tanzkultur, die ohne Dresscode, Leistungsdruck oder nächtliche Exzesse auskommt. In nur wenigen Stunden tanzt und schwitzt ein stetig größer werdendes Publikum in einem sicheren Raum, der auch ohne Alkohol auskommt. Angelehnt an die Disco-Kultur Manhattans der 1970er Jahre wird die Tanzfläche dabei zum Ort für Gemeinschaft in Freude und Vielfalt. Begrüßt werden die Generationen Baby Boomer bis Alpha.
Die Finanzierung freier Kulturarbeit ist ein Flickwerk. Öffentliche Zuschüsse, so es welche gibt, müssen kleinteilig von unterschiedlichsten Stellen zusammengetragen werden, bis die Finanzierung steht – quer über Gebietskörperschaften und Ressorts hinweg. Damit besteht angesichts drohender Budgetkürzungen eine massive Gefahr: Denn, wenn jede Stelle nur auf die eigene Förderung schaut und „eh nur ein bisschen“ kürzt, kann aus einem kleinen Einschnitt schnell eine existenzieller werden. Umso dringender braucht es jetzt Budgetentscheidungen mit Weitsicht und Verantwortung über die eigene Zuständigkeit hinaus.
Diskriminierung im Kulturbereich Was gilt rechtlich bei Diskriminierung und Belästigung in der Arbeitswelt – und was bedeutet das für kleine Kulturvereine und Initiativen konkret? Was umfasst das Gleichbehandlungsgesetz? Im Webinar am 15. April 2026 um 15:30 mit Nina Kren von der Gleichbehandlungsanwaltschaft geht es um rechtliche Grundlagen, Handlungspflichten im Anlassfall und die Frage, welche Beschwerdewege in kleinen Strukturen tatsächlich zur Verfügung stehen.