AKM und Urheberrecht

IG Kultur AKM Rahmenvertrag für Kulturinitiativen
Informationen über Verwertungsgesellschaften und Urheberrecht und den Rahmenvertrag der IG Kultur mit der AKM für Kulturinitiativen. 

 

AKM und austro mechana sind die Verwertungsgesellschaften in Österreich, zu denen sich die AutorInnen, KomponistInnen und Musikverleger zusammengeschlossen haben. Wenn Musik zum Beispiel im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen gespielt oder auf einer CD aufgenommen wird, gebührt den MusikurheberInnen dafür laut Urheberrecht eine faire Bezahlung. AKM und austro mechana heben diese Tantiemen treuhändig ein und geben sie an die KomponistInnen und SongtexterInnen weiter.
Jede*r Veranstalter*in ist dazu verpflichtet, sobald Musik gespielt wird, dies der AKM zu melden und entsprechende Abgaben zu zahlen. 
Mitglieder der IG Kultur Österreich kommen in den Genuss von Vergünstigungen hinsichtlich der zu zahlenden Beiträge. 


 

Kulturinitiativen und die AKM

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AKM-Entgelt bei freiem Eintritt

Bei Musikveranstaltungen mit freiem Eintritt ist Vorsicht geboten. Die Großzügigikeit gegenüber dem Publikum befreit keineswegs von den AKM-Entgelten. Im Gegenteil. Manchmal wird's sogar richtig teuer.

Es kommt nicht selten vor, dass bei einer Musikveranstaltung mit freiem Eintritt, bei welcher die KünstlerInnen Honorare bekommen, die AKM für Mitglieder der IG Kultur Österreich 8% der Honorare (+ Leistungsschutz und Ust.) berechnet. Nicht-Mitglieder zahlen in einem solchen Fall 10%

Website der AKM und austromechana

 

Die  ist mit einer neuen Website online, auf der sich auch ein Bereich für Veranstalter befindet.

Dort gibt es neben ziemlich allgemeinen Angaben zum Urheberrecht, zur AKM und zur AKM-Abgabe auch Informationen und Hilfestellungen für Eventveranstalter. So ist zum Beispiel ein Bereich eingerichtet, wo konkrete Fragen beantwortet werden.

Unter dem Link “Anmeldung & Lizenzvertrag, Nutzungsentgelte” können außerdem nicht nur Vertragsformulare ausgedruckt werden, sondern die Veranstalter