raumpolitik

Die Vermietung von Räumlichkeiten ist für viele Kulturvereine ein wichtiger Finanzierungsbaustein – steuerlich jedoch kein Selbstläufer. Wann gilt sie noch als zulässige Vermögensverwaltung, wann wird sie zur begünstigungsschädlichen (gewerblichen) Tätigkeit? Der Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick zu Abgrenzungsfragen, Umsatz- und Körperschaftsteuer – und zeigt, worauf Vereine achten sollten, um ihre Gemeinnützigkeit abzusichern.
Kulturvereine, die Vereinsräumlichkeiten haben, sind in der Regel Mieter, manchmal auch gleichzeitig Vermieter. Welche Probleme durch die Nutzung von Räumlichkeiten entstehen können, worauf in der Praxis zu achten ist und welche Rechte Mieter, als auch Vermieter grundsätzlich haben, klären wir im Webinar am 12. Juni. Teilnahme für IG Kultur Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.