FAQ Kulturförderung Vorarlberg

Was gilt als förderwürdig? Wer kann um Förderung ansuchen? Und welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? 

Diese und weitere Fragen beschäftigen viele Akteur:innen der Kunst- und Kulturszene in Vorarlberg. Bis dato fehlte ein Überblick, der grundlegende Fragen zum Förderwesen und Abläufen in den Anträgen erläutert. Nach einem umfassenden Arbeitsprozess soll die vorliegende Übersicht der FAQ (Frequently Asked Questions / Häufig gestellte Fragen) eine Orientierung für Fördernehmende und Förderwerbende bieten.

Hintergrund 
Den Ausgangspunkt für die FAQ bildete eine Umfrage zur Kunst- und Kulturförderung des Landes Vorarlberg im September 2024. Die von der IG Kultur Vorarlberg umgesetzte Abfrage im Kultursektor sammelte rund 90 Fragen und Anregungen von bestehenden Fördernehmer:innen und zukünftigen Förderwerber:innen. 

Auf dieser Grundlage begann ein Arbeitsprozess zwischen dem Kulturbündnis Vorarlberg und der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg mit dem gemeinsamen Ziel, die gesammelten Fragen systematisch aufzuarbeiten und sie in eine übersichtliche und verständliche Form zu bringen. Über einen Zeitraum von zwei Jahren diskutierten Kulturbündnis und Kulturabteilung die Anliegen der freien Szene und suchten nach konkreten Antworten.

Die vorliegenden FAQ sind das Ergebnis dieses Dialogs. Sie sollen dazu beitragen, Verfahren nachvollziehbarer zu machen, Erwartungen zu klären und Förderansuchende in ihren Vorhaben zu unterstützen. 

Das Kulturbündnis
Im Jahr 2024 gründeten die Sparten-Vertretungen in Vorarlberg das informell organisierte Kulturbündnis Vorarlberg, um die Interessen von unabhängigen Akteur:innen aus Kunst und Kultur gemeinsam nach außen zu tragen. Zu dieser Vereinigung gehören die Berufsvereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler Vorarlbergs, das Filmwerk Vorarlberg, die IG Freie Theater, die IGFM Interessengemeinschaft Freie Musikschaffende, die IG Kultur Vorarlberg, KunstVorarlberg, der Landesverband Vorarlberg für Amateurtheater, das Literaturhaus Vorarlberg, literatur:vorarlberg und netzwerkTanz Vorarlberg.
 

HINWEISE ZU DEN FAQ: 
Die folgenden Fragen und Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Förderungen des Landes Vorarlberg, nicht auf jene des Bundes oder der Gemeinden.
Alle Antworten in Anführungszeichen stammen von der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg. 
Die Antworten ohne Anführungszeichen sind mit der Kulturabteilung abgestimmte Kulturbündnis-Empfehlungen.
Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert (Version vom 09.07.2026). Er ersetzt nicht die Rechtsgrundlagen.


INHALT:

  1. Allgemeines zu Kunst- und Kulturförderungen
  2. Zeiten und Fristen
  3. Kunstkommissionen
  4. Information und Beratung
  5. Finanzierung, Ansuchen und Budget
  6. Honorare, Gehälter und Fair Pay
  7. Finanzierung und Abrechnung
  8. Ateliers und Proberäume
  9. Weitere Fördermöglichkeiten und Fördermodelle
  10. Spartenspezifische Fragen 
  11. Sonstige Fragen und Anliegen

 

1. Allgemeines zu Kunst- und Kulturförderungen

1.1 Wer kann um Förderung ansuchen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

„Antragsberechtigt sind:

  • Kulturelle Einrichtungen, Vereine oder vergleichbare Rechtsformen sowie Verbände
  • Einzelpersonen oder Kollektive, die künstlerisch arbeiten

Für alle gilt, dass ein ausreichender Vorarlberg-Bezug gegeben sein muss.“

1.2 Was gilt als förderwürdig?

„Das Land Vorarlberg fördert das kulturelle Leben, welches in Vorarlberg stattfindet, als bedeutsam für das Land beurteilt wird oder sonst einen Bezug zum Land hat. In Abgrenzung dazu fördern Gemeinden und Städte das kulturelle Leben im örtlichen Bereich. Der Fokus des Landes liegt dabei auf den Kriterien Qualität, Vielfalt, regionale Verankerung sowie einer sinnvollen Verteilung und Ergänzung des bereits vorhandenen Angebots.

Das Land Vorarlberg fördert insbesondere: 

  • Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Verbände 
  • Projekte und Programme von Kulturveranstaltern 
  • Leistungen von Personen, die künstlerisch arbeiten 

"Weiters fördert das Land das kulturelle Leben, indem es selbst kulturelle Einrichtungen betreibt oder sich an solchen beteiligt (‚landeseigene‘ Einrichtungen sowie ‚landesnahe‘ Einrichtungen). In Abgrenzung dazu fördern Gemeinden und Städte das kulturelle Leben im örtlichen Bereich.“

1.3 Habe ich Anspruch auf eine Förderung?

"Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung."

1.4 Worin liegen die Unterschiede zwischen Projektförderung, Jahresförderung und Mehrjahresförderung? 

Projektförderungen unterstützen zeitlich und inhaltlich klar abgegrenzte Vorhaben – von einzelnen Veranstaltungen und Ausstellungen über Festivals bis hin zu spartenübergreifenden Projekten. Im Unterschied zur Jahresförderung ist die Projektförderung an ein in sich abgeschlossenes Vorhaben gebunden.
Zum Beispiel: 

  • Ein Literat/eine Literatin sucht um Gewährung eines Druckkostenzuschusses für eine Publikation an. 
  • Ein Künstler/eine Künstlerin sucht um Gewährung eines Zuschusses für eine Ausstellung an. 
  • Ein Musiker/eine Musikerin sucht um Gewährung eines Reisekostenzuschusses für ein Engagement außerhalb Vorarlbergs an.
     

Eine Jahresförderung umfasst sowohl die Förderung von Basisstrukturen wie auch die Förderung von Jahresprogrammen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturinitiativen, Dachverbände oder Einzelpersonen, die über das gesamte Kalenderjahr einen dauernden Betrieb und ein Kulturprogramm vorweisen. 
Zum Beispiel:

  • Ein Kulturverein veranstaltet über das ganze Kalenderjahr verschiedenste kulturelle Veranstaltungen, Vernissagen, Konzerte, Lesungen, etc.


Grundsätzlich sind mehrjährige Förderungen möglich, soweit dies für strukturelle Maßnahmen zur Erreichung der im Kulturförderungsgesetz verankerten Ziele im Sinne einer Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben und dessen Vielfalt notwendig ist. Mehrjährige Fördervereinbarungen dienen dazu, den Fördernehmer:innen vermehrte Planungssicherheit zu gewährleisten. Da die Budgetvoranschläge auf Landesebene immer nur jeweils für das darauffolgende Kalenderjahr erfolgen, werden sie immer nur vorbehaltlich des Beschlusses des jeweiligen Budgetvoranschlags vereinbart.

Es gibt keinen Anspruch auf mehrjährige Fördervereinbarungen, sie sind immer im Einzelfall zu verhandeln. Dabei spielen folgende Überlegungen eine Rolle: Findet ein ganzjähriger Betrieb statt? Wird ein kontinuierliches Kunst- oder Kulturprogramm verfolgt? Ist die Projektidee von überregionaler Bedeutung? Ist ein kontinuierlicher Vorarlberg-Bezug gegeben? Gibt es eine grundsätzlich positive Stellungnahme zur Qualität durch die Kunstkommission? Ist eine verhältnismäßige Aufteilung der öffentlichen Subventionen auf unterschiedliche Gebietskörperschaften – Bund, Land, Gemeinde/Stadt – sowie andere Erträge (Sponsoren, eigene Einnahmen) gegeben? Wurden in der Vergangenheit eingereichte Projekte entsprechend der Fördervereinbarungen in vollem Umfang durchgeführt, die Fördermittel durchgehend widmungsgemäß verwendet und ordnungsgemäß abgerechnet sowie die entsprechenden Nachweise rechtzeitig erbracht?“
 

1.5 Welche Kriterien gibt es für die einzelnen Förderungen (Jahresförderung / Projektförderung / Investitionsförderung)? 

Alle Informationen zu den Kriterien der Förderungen finden sich im Leitfaden zur Kulturförderung des Landes Vorarlberg.
Weitere Informationen werden in den Fragen „Was gilt als förderwürdig?“ (siehe 1.2) und „Worin liegen die Unterschiede zwischen Projektförderung, Jahresförderung und Mehrjahresförderung?“ (siehe 1.4) beantwortet.

1.6 Werden Jahres- und Mehrjahresförderungen indexiert?

Dass Kulturbudgets indexiert (= an eine bestimmte Preisentwicklung angepasst) werden, ist eher eine Seltenheit in den Haushalten von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden). Umso wichtiger ist es, von Ausnahmen und guten Beispielen zu erzählen und damit ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auch Kunst und Kulturarbeit Arbeit sind und einen Wert haben. Das Kulturbudget der Vorarlberger Landesregierung wurde in der Vergangenheit noch nie indexiert. Das Budget, das der Kulturabteilung zur Vergabe an Kunst- und Kultureinrichtungen und Einzelpersonen und Gruppen jährlich zur Verfügung steht, ist eine sogenannte Ermessensausgabe, auf die Förderansuchende keinen rechtlichen Anspruch haben.

1.7 Wo erhalte ich die relevanten Informationen zu allen Förderfragen und Sparten? 

„Erste Anlaufstelle zu allgemeinen Fragen rund ums Förderwesen sowie Beratungen zu Möglichkeiten der Finanzierung von Kunst- und Kulturprojekten sollten die Interessensvertretungen der jeweiligen Sparte bzw. Berufsvereinigungen sein. Für spezifische Fragen zum Vorarlberger Kulturförderungswesen stehen die Mitarbeiter:innen des Kulturamts des Landes Vorarlberg gerne zur Verfügung.“

1.8 Bei welcher Förderstelle (Bund, Bundesland, Gemeinde) fange ich an? Muss ich eine Reihenfolge beachten?  

„Es gibt keine festgelegte Reihenfolge – sinnvollerweise ist der erste Antrag auf Fördermittel bei derjenigen Gebietskörperschaft einzureichen, wo der Wirkungsbereich des zu fördernden Projekts/des Vereins/der Initiative/der Institution am größten ist."

1.9 Wie beantrage ich eine Förderung?

„Grundsätzlich ist eine Förderung für Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mittels des Förderungsantrags Kultur allgemein zu beantragen.

Antragsstellung für Projektförderungen:

Antragsstellung für Jahresförderungen:

  • jeweils im Vorjahr für das darauffolgende Jahr

Das Formular samt aller benötigten Beilagen können per E-Mail an kultur@vorarlberg.at, persönlich oder postalisch beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Kultur IIc, Römerstraße 24, 6900 Bregenz eingebracht werden. 

Es werden grundsätzlich nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderanträge, denen die erforderlichen Beilagen anhängen, bearbeitet. 

Für folgende Bereiche sind eigene Formulare auf der Website des Landes Vorarlberg verfügbar: 

  • Baukulturelles Erbe 
  • Bauliche Kulturgüter 
  • Filmförderung im Schnittfeld von Kultur, Wirtschaft und Tourismus
  • Konzertveranstaltung Anmeldung; Konzertveranstaltung Endabrechnung“
     
1.10 Gibt es für die entsprechenden Sparten Muster für die Förderansuchen?

Nein, aber das Kulturbündnis mit den Sparten-Vertretungen ist bestrebt, in Kooperation mit der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg Informationsveranstaltungen und Workshops in diesem Bereich anzubieten.

1.11 Kann ich für mehrere unterschiedliche Projekte gleichzeitig ansuchen?

„Ein neues Förderansuchen kann jederzeit eingebracht werden, auch voneinander klar abgrenzbare Ansuchen auf Projektförderungen können gleichzeitig gestellt werden. Folgeprojekte in direktem inhaltlichen Zusammenhang mit vorangegangenen Projekten dürfen aber nur nach korrekter Abrechnung der vorangegangenen Förderung bearbeitet werden.“

1.12 Wie beantrage ich Fördermittel für Vorhaben, die nicht eindeutig einer künstlerischen Sparte zuzuordnen sind?

„Grundsätzlich sind alle Förderansuchen mittels desselben Antragsformulars bei der Abteilung Kultur des Landes Vorarlberg zu stellen. Es liegt im Ermessen des Vorstands oder der Vorständin der Abteilung, in welcher Kommission der Antrag diskutiert wird, hin und wieder wird ein Antrag auch in mehreren Kommissionen diskutiert. Auf die Höhe der Förderung hat die Zuordnung zu einer bestimmten Kommission keine Auswirkungen.

Zum Beispiel:
Eine Künstlerin / ein Künstler plant ein Projekt, das sowohl Elemente der bildenden Kunst als auch Film beinhaltet und kreuzt auf dem Förderformular mehrere Sparten an. Es obliegt der Entscheidung des Vorstands oder der Vorständin der Abteilung Kultur, das Förderansuchen zur Bewertung einer bestimmten Kunstkommission zuzuordnen. Die Entscheidung wird im Wesentlichen getroffen im Hinblick darauf, wo vorhersehbarerweise die größte Expertise für eine Bewertung liegt. Der Förderansuchende erhält Auskunft darüber, in welcher Kunstkommission sein Ansuchen diskutiert wird.“

1.13 Kann ich bei unterschiedlichen Abteilungen des Landes Vorarlberg für dasselbe Projekt um Förderung ansuchen?

„Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, für Projekte, die sich an Schnittstellen zu anderen Fachbereichen (Jugend, Bildung, Soziales, Integration, Wissenschaft, etc.) befinden, auch bei mehreren Fachabteilungen um Förderungen anzusuchen. Voraussetzung ist die transparente Darstellung der erfolgten Ansuchen sowie die eigenständige Kontaktaufnahme des Förderwerbers mit den jeweiligen Abteilungen. Das Förderprozedere sowie die dafür einzureichenden Formulare können abweichend sein. Die zuständigen Fachabteilungen tauschen sich darüber aus und machen im Idealfall eine gemeinsame Förderzusage, die die Aufteilung der Förderung transparent darstellt.

Zum Beispiel:
Ein Musikfestival richtet sich explizit an junges Publikum, wird realisiert unter Teilhabe von Jugendlichen, und junge Vorarlberger Bands erhalten die Möglichkeit, aufzutreten. In einem solchen Fall wäre es denkbar, dass sowohl die Abteilung Kultur als auch der Fachbereich Jugend und Familie als Fördergeber in Frage kommen.“
 

1.14 Gibt es bessere Chancen für eine Förderzusage, wenn ich bereits gefördert wurde?

„Es können und sollen sowohl junge, unerfahrene Kunstakteur:innen sowie bereits etablierte einreichen. Jedes Förderansuchen wird gesondert auf Basis der zum Zeitpunkt der Sitzung vorliegenden Unterlagen behandelt, diskutiert und bewertet. Für die Kunstkommission ist es allerdings hilfreich, vergangene Projekte zu kennen, außerdem gibt die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg Auskunft über die Bewertungshistorie."

1.15 Muss ich einen Verein gründen, um für ein Gruppenprojekt anzusuchen?

Nein, es muss kein Verein gegründet werden, um für ein Gruppenprojekt anzusuchen. Es können einzelne Künstler:innen für sich selbst, Kollektive oder Vereine ansuchen. Zu beachten ist, dass Antragstellende, die eine Förderung erhalten, auch für deren Abrechnung zuständig sind und dafür haften. 

1.16 Wer entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Projekts?

„Jedes Ansuchen wird einer der derzeit sieben Kunstkommissionen des Landes Vorarlberg zur Begutachtung vorgelegt. Die Anhörung der Kunstkommissionen ist nicht notwendig für Bagatellförderungen (§11) und sonstigen Förderungsfälle, zu deren Beurteilung die Fachkompentenz der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung ausreicht. Dies gilt insbesondere für die Förderung landeseigener Einrichtungen, für Programmförderungen von interdisziplinär agierenden Kulturveranstaltern und für kulturpolitisch begründete Schwerpunktsetzungen.

Aufgabe dieser Kommissionen ist es, die Landesregierung zu beraten und Förderempfehlungen auszusprechen. 
Gemäß dem Vorarlberger Kulturförderungsgesetz sind folgende Kunstkommissionen eingerichtet: 
 

  • Kunstkommission für Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien 
  • Kunstkommission für Literatur 
  • Kunstkommission für Musik 
  • Kunstkommission für Darstellende Kunst
  • Kunstkommission für Film 
  • Kunstkommission für Kunst und Bau 
  • Kunstkommission für Kulturelles Erbe und Landeskunde 

    Jeder dieser Kommissionen gehören jeweils an: 
  • Ein von der Landesregierung bestelltes Mitglied aus der Abteilung des Amtes der Landesregierung, die für Angelegenheiten der Kunst zuständig ist (Vorstand oder Vorständin der Abteilung Kultur, Vorsitz) 
  • Je vier bis sieben Expert:innen der jeweiligen Sparte. Diese werden von der Landesregierung für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt.
  • Expert:innen können maximal für zwei Funktionsperioden Mitglied in derselben Kommission sein.“
     

Weitere Informationen zu den Kunstkommissionen finden sich unter Punkt 3. 

1.17 Kann ein abgesagtes Projekt nochmals eingereicht werden?

„Nein, ein bereits bewertetes und abschlägig beantwortetes Ansuchen kann nicht erneut eingereicht werden.“

1.18 Wie erfahre ich das Resultat der Beurteilung meines Ansuchens?

„Nach Begutachtung durch die Kunstkommission sowie den zuständigen Landesrat / die zuständige Landesrätin und der Bearbeitung des Ansuchens erfolgt eine Zuschrift durch die Abteilung Kultur. Diese beinhaltet üblicherweise keine Argumentation für eine Ablehnung oder Zustimmung zur Förderung.“

1.19 Was bedeutet eine "Förderabsage aufgrund einer Doppel- und Mehrfachförderung"?

„Dasselbe Projekt kann nicht mehrfach aus den Mitteln des Landeskulturbudgets gefördert werden, das entspricht einer ‚Doppelförderung‘. Die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg prüft detailliert, ob ein eingereichtes Projekt bereits im Rahmen einer anderen Förderung indirekt (z. B. einer Jahresprogrammförderung) mitgefördert wurde – dies schließt eine zusätzliche Förderung aus. Eine Doppelförderung kann zu Rückzahlungsforderungen, Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen führen. Allerdings ist es möglich, für ein künstlerisches oder kulturelles Projekt, das an der Schnittstelle zu anderen Bereichen wirkt, Förderungen aus unterschiedlichen Budgets oder Abteilungen des Landes zu erhalten. Eine solche ‚Bereichsübergreifende Förderung‘ ist grundsätzlich zulässig, muss aber von Seiten des Fördernehmers sehr transparent dargelegt werden. Außerdem ist zu beachten, dass unterschiedliche Abteilungen des Landes unterschiedliche Anforderungen an Förderanträge sowie unterschiedliche Entscheidungsprozedere haben. 

Zum Beispiel:
Durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg wird das Jahresprogramm eines Kulturveranstalters gefördert. Innerhalb dieses Jahresprogramms findet ein Konzert statt. Für ebendiese Veranstaltung kann nicht ein weiteres Mal eine Projektförderung bei der Kulturabteilung des Landes beantragt werden – weder von Seiten des Kulturveranstalters noch von Seiten des Konzertveranstalters.“

1.20 Welche Verpflichtungen stehen mit der Gewährung einer Kulturförderung in Verbindung?

„Förderungen sind von der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung hat durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch stichprobenartige Kontrollen an Ort und Stelle (Augenschein) zu erfolgen. Der Förderstelle und ihren Kontrollinstanzen sind sämtliche verlangten Auskünfte umgehend und wahrheitsgemäß zu erteilen oder erteilen zu lassen. Weiters sind Fördernehmer:innen verpflichtet, die Unterstützung des Landes Vorarlberg entsprechend öffentlich zu kommunizieren (Logo).“

1.21 An welchen Kriterien werden eine Zu- oder Absage sowie die Höhe der Förderung festgelegt?

Die sieben Kunstkommissionen – bestehend aus Expert:innen der einzelnen Sparten – sprechen im Auftrag des Landes Vorarlberg in der entsprechenden Sitzung (4x jährlich stattfindend) eine Ablehnung oder eine Empfehlung auf Förderzusage aus, die der politisch verantwortlichen Person vorgelegt wird. In der Legislaturperiode bis 2029 ist das Landesrätin Dr.in Barbara Schöbi-Fink. 

Die Empfehlung basiert auf einem Leitfaden, der drei Bewertungsdimensionen vorsieht:

  1. Vorarlberg-Bezug
  2. Qualität und Professionalität des Ansuchens
  3. Die zu erwartende Qualität des künstlerischen Projekts (Präsenz, Biografie, Innovation oder Vielfalt

Über Förderungen für Kultureinrichtungen entscheidet keine Kommission, hier empfiehlt die Kulturabteilung direkt an die zuständige politische Instanz.

Weitere Informationen zu den Kunstkommissionen finden sich unter Punkt 3. 

1.22 Wann ist der Vorarlberg-Bezug ausreichend gegeben?

„Den Vorarlberg-Bezug hält das Land grundsätzlich für gegeben, wenn Folgendes auf den/die Antragssteller:in zutrifft:

  • In Vorarlberg geboren oder
  • der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Vorarlberg gemeldet ist (Meldezettel nicht älter als vier Wochen)
  • und ein künstlerischer Schwerpunkt in den letzten zwei Jahren kontinuierlich nachgewiesen werden kann (Ausstellungen, Auftritte, Präsentationen).


In Einzelfällen oder bei neuen Antragssteller:innen wird diese Frage auch in den Kunstkommissionen diskutiert.“

"Das Kulturförderungsgesetz verpflichtet das Land, das kulturelle Leben zu fördern, „welches in Vorarlberg stattfindet oder sonst einen Bezug zum Land hat“ (§ 1 Abs. 1 Kulturförderungsgesetz). Der Vorarlberg-Bezug ist damit das zentrale Kriterium jeder Förderentscheidung. Er kann sich auf unterschiedliche Weise zeigen: durch den Wohnsitz oder den Lebensmittelpunkt der antragstellenden Person in Vorarlberg, durch einen strukturellen Bezug – etwa, wenn eine Organisation in Vorarlberg ansässig ist – oder durch einen inhaltlichen Bezug des Vorhabens zum Land. Der Vorarlberg-Bezug ist im Antrag darzustellen und zu begründen."

1.23 Wie stehen meine Chancen auf Unterstützung, wenn ich keine professionelle Ausbildung habe?

Das Land Vorarlberg fördert grundsätzlich das professionelle Schaffen in Kunst und Kultur. Die Kriterien, nach denen die Kunstkommissionen eine Förderung empfehlen, beinhalten u. a. Qualität, Vorarlberg-Bezug, Biografie und Präsenz, Innovation, Potenzial und Wirkung, Reichweite und professionelle Ausbildung. 

Weitere Informationen: Interner Leitfaden zur Arbeit in den Kunstkommissionen des Landes Vorarlberg 

1.24 Kann ich für eine Förderung ansuchen, auch wenn ich im Ausland lebe? 

„Grundsätzlich ja, sofern ein kontinuierlicher Vorarlberg-Bezug im Sinne der oben genannten Kriterien (siehe 1.22) gegeben ist.“

1.25 Kann ich als Pensionist:in um eine Förderung ansuchen?

„Ja, das ist ungeachtet des Alters über einen Förderantrag der entsprechenden Sparte möglich.“

1.26 Zählt das Thema Nachhaltigkeit zu einem Förderkriterium? 

Die Kunstkommissionen diskutieren Förderansuchen entlang unterschiedlicher Entscheidungskriterien. Die ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeit eines künstlerischen Vorhabens gehört dazu. 

1.27 Gibt es eine höhere Förderung bei Kooperationen? 

Die Förderhöhe ist unabhängig von den Kooperationen, die eingegangen werden. 
Modelle von Zusammenarbeit, Teilen von Ressourcen, Doppeln von inhaltlichen Aussagen und Botschaften werden laut Kulturabteilung von den Kunstkommissionen grundsätzlich positiv bewertet, da sie die eigene und gemeinsame Arbeit befruchten und das Netzwerk stärken. Wir empfehlen Kooperationen und weisen gleichzeitig auf transparente und klar formulierte Kooperationsvereinbarungen hin, damit alle Beteiligten einen fairen und konstruktiven Rahmen für ihre Arbeit vorfinden.

2. Zeiten und Fristen

2.1 Welche Fristen sind einzuhalten?

„Es gibt jährlich vier Einreichfristen, gültig für alle Sparten und zeitnah vor den vier Terminen der Kunstkommissionen des Landes. Erst nach Begutachtung und Empfehlung durch die zuständige Kunstkommission sowie den zuständigen Landesrat / zuständige Landesrätin kann über eine Förderung entschieden werden.“

Für das Jahr 2026 gelten noch folgende Einreichfristen:

  • 23. August 2026
  • 18. Oktober 2026

Eine aktuelle Übersicht über alle Termine findet sich hier. Hinweis: Die Einreichfrist entspricht nicht dem Sitzungstermin der Kommission. Üblicherweise finden die Kommissionssitzungen ca. zwei bis vier Wochen nach der jeweiligen Einreichfrist statt.

2.2 Muss vor Projektbeginn eingereicht werden?

Ja, rechtzeitig und unter Einbeziehung der Fristen der Kunstkommissionen des Landes Vorarlberg.

2.3 In welchem Zeitraum muss ein Projekt realisiert werden?

In der Regel erhält der/die Förderansuchende eine Förderzusage oder -absage innerhalb von zwei Wochen nach Kunstkommissionstermin.

2.4 Wann erhalte ich die Förderzusage oder -absage?

In der Regel erhält der/die Förderansuchende eine Förderzusage oder -absage innerhalb von zwei Wochen nach Kunstkommissionstermin.

2.5 Wie lang ist eine zugesagte Förderung gültig? Was ist bei Projektverschiebungen und Projektveränderungen zu tun?

Der im Projektansuchen angegebene Zeitraum/Zeitpunkt ist relevant. Die Zusage gilt für den Zeitraum, der angesucht wurde. Sofern es Verzögerungen geben sollte, ist dies mit der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg abzustimmen.

2.6 Wie lang habe ich Zeit für die Abrechnung?

„Bei Projektförderungen: Die Abrechnung hat zeitnah nach Projektdurchführung zu erfolgen. 
Bei Jahresbeiträgen: Die Vorlage der Bilanz bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung des Vorjahres sowie deren positive Prüfung sind Voraussetzung für die Förderzusage des Förderjahres. Die Zusage für das aktuelle Jahr erfolgt daher erst nach Abgabe der Abrechnung des vorangegangenen Jahres.“

3. Kunstkommissionen

3.1 Was ist eine Kunstkommission und welche Aufgabe kommt ihr zu?

„Den Kunstkommissionen kommt die Aufgabe zu, die Landesregierung in Einzelfragen der Kunst- und Kulturförderung zu beraten. Dazu gehören sowohl eine fachspezifische Bewertung oder sonstige fachliche Beurteilung der künstlerischen Qualität der zu fördernden Leistung sowie die Empfehlung von näheren Bestimmungen über das Ausmaß der Förderung.“

3.2 Wird jedes Förderansuchen in einer Kunstkommission diskutiert? 

„Nein. Für Förderfälle, zu deren Beurteilung die Fachkompetenz der Abteilung ausreicht, ist keine Diskussion in einer Kunstkommission vorgesehen. Dies gilt auch für die Förderung von landeseigenen Einrichtungen (KUGES) sowie für Förderungen von Einrichtungen, in denen das Land eine strategische Steuerungsrolle einnimmt (‚landesnahe Einrichtungen‘). Auch für die Programmförderung von interdisziplinär agierenden Kulturveranstalter:innen und für kulturpolitisch begründete Schwerpunktsetzungen ist eine Beurteilung durch die Kommissionen nicht vorgesehen. 

Alle weiteren Ansuchen werden einer Kunstkommission zugeordnet und von den jeweiligen Expert:innen besprochen. Grundsätzlich kommt den Vorschlägen der Kunstkommissionen ein empfehlender Charakter zu, die tatsächliche Entscheidung über Förderungen und deren Höhe liegt bei der Landesregierung. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Förderung.“

3.3 Wer sitzt in der Kommission und wo finde ich Informationen dazu? 

Die Expert:innen der Kunstkommissionen werden von der Landesregierung für jeweils drei Jahre bestellt. Diese Zeit kann für maximal eine Periode verlängert werden. Aus welchen Persönlichkeiten die Kunstkommissionen bestehen, wird im Kulturbericht veröffentlicht. Bei Open Calls und spartenübergreifenden Ausschreibungen gibt es temporär zusammengesetzte Jurys mit Expert:innen aus der jeweiligen Sparte. Das wird über die Website der Kulturabteilung kommuniziert. 

Derzeitige Besetzung mit Stand Juni 2026:

Kunstkommission Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien
Kathrin Dünser, Melanie Greussing, Thomas Häusle, Severin Dünser, Stefan Amann, Rahel Spöhrer
Kunstkommission Literatur
Wolfgang Mörth, Manuela Schwärzler, Christina Walker, Tobias Fend, Christian Rüscher
Kunstkommission Musik
Tobias Vedovelli, Anna Reimann, Silvia Thurner, Christoph Ellensohn, Jessica Ölz, Philipp Lingg
Kunstkommission Darstellende Kunst
Maria Fliri, Julia Nehmiz, Bianca Maria Rovetta, Caro Stark, Arndt Rössler, Michael Schiemer
Kunstkommission Film
Michael Gartner, Yvonne Rüscher, Ingrid Bertel, Manuela Mylonas, Kurt Gehring
Kunstkommission Kunst und Bau
Verena Konrad, Nadia Veronese, Klaus Vonier, Miriam Prantl, Anton Nachbaur-Sturn
Kunstkommission Kulturelles Erbe und Landeskunde
Thomas Feurstein, Monika Gärtner, Gerhard Siegl, Christoph Walser, Michael Kasper, Lydia Maria Arantes

Ein von der Landesregierung bestelltes Mitglied aus der Abteilung des Amtes der Landesregierung, das für Angelegenheiten der Kunst zuständig ist, führt jeweils den Vorsitz (mit Stimmrecht). Üblicherweise ist dies die Abteilungsvorständin / der Abteilungsvorstand.

3.4 Wann finden die Kommissionssitzungen statt? 

„Die Kunstkommissionssitzungen finden in der Regel ca. zwei bis vier Wochen nach den vier Einreichfristen statt, üblicherweise im März, Juni, September und November des jeweiligen Kalenderjahres. Die jeweiligen Termine werden den Antragsstellenden mitgeteilt.“

3.5 Wann spricht man von Befangenheit und wie wird damit umgegangen? 

„Bei der Feststellung von möglicher Befangenheit eines Mitarbeitenden des Amtes oder einzelnen Kommissionsmitgliedern richten wir uns nach den Bestimmungen nach § 7 des AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz). Dort ist geregelt, dass Verwaltungsorgane sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten haben: (a) in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind; (b) in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind und (c) wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, die geeignet sind, ihre volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Im Rahmen der Kunstkommissionssitzungen verlässt ein Kommissionsmitglied im Falle der Befangenheit den Raum und nimmt auch nicht in bloß zuhörender Rolle an der Diskussion teil.“

3.6 Wie kann ich Kommissionsmitglieder über meine Veranstaltungen informieren?

Es werden keine Einladungen pauschaliert weitergegeben. Es steht jeder fördernehmenden Person frei, ihre Informationen an die Mitglieder der Kunstkommission oder des Kulturbeirats weiterzugeben. Deren Kontakte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Kulturabteilung jedoch nicht veröffentlicht.
Es besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen im Kalender der Zeitschrift für Kultur und Gesellschaft einzutragen. Dies ist per E-Mail an info@kulturzeitschrift.at möglich. 

3.7 Welche Rolle kommt eigentlich dem Kulturbeirat zu? 

„Neben den Kommissionen gibt es noch den ‚Beirat für sonstige kulturelle Angelegenheiten‘. Dieser setzt sich zusammen aus Expert:innen sowie Vertreter:innen aus allen im Landtag vertretenen politischen Parteien. Der Kulturbeirat berät die Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturförderung – zum Beispiel wurde die Fair-Pay-Strategie des Landes Vorarlberg in diesem Gremium diskutiert. 
Dem Kulturbeirat gehören an: 
 

  • das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Landesregierung (Vorsitz),
  • ein von der Landesregierung bestelltes Mitglied aus der Abteilung des Amtes der Landesregierung, die für Kunst zuständig ist (Berichterstatter oder Berichterstatterin),
  • je ein fachlich befähigtes Mitglied, das von den im Landtag vertretenen politischen Parteien auf die Dauer der Legislaturperiode bestellt wird,
  • drei von der Landesregierung auf die Dauer der Landtagsperiode bestellte fachlich befähigte Mitglieder, 
  • und je ein Mitglied, das von den Kunstkommissionen aus ihrer Mitte auf die Dauer der Funktionsperiode der betreffenden Kommission bestellt wird.“
     

4. Information und Beratung

4.1 Mein Ansuchen wurde abgelehnt oder die bewilligte Fördersumme entspricht nicht meiner eingereichten: wo erhalte ich Informationen dazu? 

„Es ist derzeit nicht vorgesehen, detaillierte Auskunft über den Grund einer reduzierten oder ausbleibenden Förderentscheidung in das Förderschreiben zu integrieren. Der damit verbundene administrative Mehraufwand kann abteilungsintern nicht geleistet werden.
Das Kulturförderungsgesetz sieht einmal jährlich eine Informationsveranstaltung vor, zu der alle Förderansuchenden des letzten Jahres eingeladen werden. Üblicherweise findet diese Veranstaltung in zeitlich unmittelbarer Nähe der letzten Kunstkommissionssitzung des Jahres statt und wird in Form eines ‚Sprechtags‘ abgehalten, bei dem die Förderansuchenden in einen persönlichen Austausch mit den Mitgliedern der Kunstkommission gehen können.“

4.2 Gibt es alternative Termine zum Sprechtag? 

„Eine Aussage über die Beratungspraxis der jeweiligen Kunstkommission kann nur im Rahmen des jährlichen Sprechtags direkt bei den Mitgliedern der Kunstkommissionen erfragt werden. Von Seiten des Amtes kann auf Nachfrage eine allgemeine Auskunft erteilt werden, ob die einzelnen Bewertungsdimensionen positiv oder negativ beurteilt wurden und in Folge dessen, ob die Kommission eine Förderempfehlung ausgesprochen hat oder nicht.“

4.3 Welche Interessensvertretungen kann ich bei Anliegen kontaktieren? Wie können sich Fördernehmende vernetzen?

Auf der Kontakteliste im Downloadbereich informieren wir darüber, welche Interessensvertretung in Vorarlberg für welche Sparte zuständig ist. Sich zu vernetzen ist möglich über Mitgliedschaften bei Interessensvertretungen und der Besuch von entsprechenden Informations-, Vernetzungs- und Vermittlungs-Veranstaltungen und Workshops des Landes, der Gemeinden, der Interessensvertretungen und Kultureinrichtungen. Hier besteht die Möglichkeit, nachzufragen und sich an Dialogen, evtl. sogar in Arbeitsgruppen zu beteiligen.

Das Vorarlberger Kulturbündnis ist ein loser, spartenbergreifender Zusammenschluss von Interessensvertretungen der Sparten. Dieser hat das Ziel, eine Stimme der Kunst und Kultur in Vorarlberg zu bilden und Anliegen sparten- und länderübergreifend zu vertreten. Die Vorarlberger Kulturabteilung, die Förderansuchen von Kunst- und Kulturakteur:innen sowie kulturellen Einrichtungen abwickelt und die Schnittstelle zur politischen Kulturvertretung ist, ist nicht Mitglied des Kulturbündnis Vorarlberg. Wir pflegen jedoch einen engen Kontakt und haben die Möglichkeit, Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Kulturszene direkt zu kommunizieren und Entwicklungen anzustoßen. 

4.4 Wo erhalte ich Unterstützung nach einer Förderabsage? 

Wir empfehlen die Kontaktaufnahme zur entsprechenden Interessensvertretung, um individuell abgestimmte Möglichkeiten zu erörtern.

5. Finanzierung, Ansuchen und Budget

5.1 Gibt es eine festgesetzte Förderhöhe? 

„Die Höhe und der Umfang der Förderung ist von der budgetären Situation des Landes abhängig und unabhängig vom Projektvolumen. Die Höhe der Förderung ist dem Projekt angepasst, wobei das Land Vorarlberg nur einen Teil fördert und davon ausgegangen wird, dass der Fördernehmende auch andere Förderstellen kontaktiert sowie einen eigenständigen Beitrag (etwa in Form von Einnahmen durch Eintritte oder Sponsoring) zum Zustandekommen des Projekts leistet.“

5.2 Wie lege ich die Förderhöhe fest? 

„Basis der beantragten Förderhöhe ist immer eine professionelle, möglichst präzise Kalkulation des Vorhabens. Eine Förderung ist immer nur eine Teilfinanzierung der Gesamtkosten.“

Kommentar vom Kulturbündnis:
Die Förderhöhe des Antrags sollte realistisch und nachvollziehbar sein und unter Berücksichtigung aller Ausgaben mit fairen Honoraren und Gehältern für künstlerische und kulturelle Arbeit (siehe Fair Pay-Gehaltsschema und -Honorarempfehlungen unter unserer Link-Sammlung) erstellt worden sein. Es ist sowohl für Kunst- und Kulturakteur:innen als auch für Förderstellen und Sponsor:innen relevant, dass ein schlüssiges und kostenwahres Budget vorgelegt wird. 

5.3 Ich weiß nicht, welche Einnahmen ich erlangen werde. Was soll ich in der Kalkulation dazu angeben? 

Landesseitig wird davon ausgegangen, dass professionelle Kunst- und Kulturakteur:innen wissen, wie Förderansuchen, Budgets und Finanzierungspläne gestellt werden. Junge und noch unerfahrene Fördernehmer:innen können sich bei Fragen vor Antragstellung an ihre entsprechende Interessensvertretung wenden. Änderungen in und Adaptierungen von Kalkulationen sind gängige Praxis, da sich bei den Einnahmen und den Ausgaben stets etwas verändern kann. Wichtig ist jedoch, diese Veränderungen den Fördergeber:innen bekannt zu geben.

5.4 Müssen für die Einnahmen Sponsoringgelder akquiriert werden? 

Das Land Vorarlberg erwartet bei Förderansuchen, dass die Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen kommen. Dazu gehören Eigenmittel wie bspw. Mitgliedsbeiträge oder Spenden, Subventionen von verschiedenen Gebietskörperschaften wie Gemeinde, Land und Bund, zu erwartende Eintritte, Spenden, Zuwendungen von Stiftungen und Sponsor:innen oder Sachleistungen.

5.5 Was wird unter Eigenleistung verstanden? 

„Unter Eigenleistungen sind unentgeltliche Leistungen zu verstehen (= nicht bezahlte Zeit / Arbeitsleistung). Während andere Bundesländer hierfür einen Richtwert angeben (z. B. das Land Niederösterreich mit 10 bis 15 Euro pro Stunde), gibt das Land Vorarlberg hier keinen Richtwert für eine finanzielle Darstellung dafür an. In der Regel ist es ausreichend, die Anzahl der unentgeltlich geleisteten Stunden nach Aufgabe anzugeben. In Abgrenzung dazu sind Eigenmittel hingegen tatsächlich eingebrachte Mittel. Eine vollständige und transparente Kostenkalkulation ist Voraussetzung für eine fachgerechte Beurteilung durch die Kulturabteilung bzw. die Kunstkommissionen.“

5.6 Ich habe noch keine Bewilligungen von anderen Fördergebern erhalten. Was soll ich in der Kalkulation dazu angeben? 

Im Förderansuchen des Landes Vorarlberg können Förderansuchende im Bereich „Finanzierung“ weitere Förderstellen wie Bund und Gemeinden angeben. Dort gibt es die Auswahloptionen „beantragt/geplant“ und „bewilligt/sichergestellt“. Hier werden die kostenwahren Finanzierungsbeträge eingetragen. Eine kostenwahre und transparente Angabe der Ein- und Ausgaben wird vorausgesetzt. Wichtig ist bei Ansuchen, dass sofern andere Förderstellen angegeben werden, diese auch bereits darüber informiert sind. Die Förderstellen der Gebietskörperschaften kommunizieren auch untereinander und besprechen ggf. die angesuchten Summen. 

Änderungen in Budgets aufgrund fehlender oder zusätzlicher Förderquellen kommen in der Praxis nicht selten vor. Da eine Förderung aber immer zweckgebunden zur Durchführung des eingereichten Konzepts ist, müssen wesentliche Veränderungen und Abweichungen des durchgeführten Projekts oder Programms vom eingereichten Konzept der Förderstelle transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Starke Abweichungen oder Programmreduktionen können Auswirkungen auf die Förderauflagen und Förderhöhen haben.

5.7 Wie erstelle ich eine strategische Finanzierung, die Inflation und Fair Pay abbildet? 

Aktuell bemühen wir uns von den Interessensvertretungen in Vorarlberg um ein Workshop-Angebot für Kunst- und Kulturakteur:innen und -vereine, das sowohl auf Budgets, Projektfinanzierungen als Förderansuchen eingeht.
Inzwischen verweisen wir:

6. Honorare, Gehälter und Fair Pay

6.1 Wie sollen eigene Leistungen und Honorare im Förderansuchen abgebildet werden? 

„Die dem Antrag beigelegte Kalkulation sollte realistisch und nachvollziehbar sein und unter Berücksichtigung aller Ausgaben mit fairen Honoraren und Gehältern für künstlerische und kulturelle Arbeit erstellt worden sein. In den Förderanträgen ist die Entlohnung der beteiligten Personen transparent darzustellen (Unterscheidung zwischen professionell tätig und ehrenamtlich), Gagen, Honorare und Stundensätze sind nachvollziehbar zu begründen. Als Orientierung können die branchenüblichen Fair-Pay-Empfehlungen herangezogen werden. Eigenleistungen (inkl. unbezahlter Arbeit) sind sichtbar auszuweisen.“

6.2 Wie geht das Land Vorarlberg mit Fair Pay um? 

„Fair Pay ist nicht als formales Muss-Kriterium und damit als Voraussetzung für eine Förderung verankert, sondern die branchenüblichen Fair-Pay-Empfehlungen (z. B. IG Kultur, TKI, fachspezifische Richtwerte) werden als qualitativer Orientierungsrahmen in die Bewertungspraxis der Kulturabteilung sowie der Kunstkommissionenen herangezogen. Fehlendes oder unvollständiges Fair Pay ist für sich genommen kein Ausschlussgrund für eine Förderung, sondern ebenso wird auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Projektgröße, Förderhöhe und Entlohnung in der Beurteilung geachtet. Dies betrifft insbesondere Start- oder Nachwuchsprojekte und kleinere Initiativen mit hohem Ehrenamtsanteil.“

6.3 Was mache ich, wenn ich aufgrund von inflationsbedingten Mehrkosten (und/oder geringeren Förderungen) Honorare nicht fair bezahlen kann? 

Wir empfehlen in diesem Fall die Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Interessensvertretung, um eine auf die individuelle Situation abgestimmte Beratung zu erhalten. Sollte sich herausstellen, dass die künstlerische Produktion trotz allem Bemühen zu fairen Konditionen nicht umsetzbar ist und daher abgesagt werden muss, werden etwaige Subventionsrückzahlungen an das Land Vorarlberg laut Aussage der Kulturabteilung im Hinblick auf die Bewertung zukünftiger Förderansuchen nicht negativ bewertet. Es wird eher positiv bewertet, wenn Fördernehmer:innen ein realistisches, das künstlerische Personal und seine Arbeit berücksichtigendes Vorgehen wählen.

6.4 Kann ich als Fördernehmer:in mehrere Positionen in der Produktion abdecken und dies im Budget aufführen? 

Alle für eine Produktion relevanten Positionen und Arbeitsbereiche sind unabhängig von der ausführenden Person separat und bestenfalls inkl. aller inhaltlichen und zeitlichen Angaben anzuführen. Die Praxis zeigt, dass häufig eine (meist die antragstellende) Person mehrere Positionen übernimmt oder übernehmen muss.

6.5 Was tun, wenn eine Gebietskörperschaft (Bund/Land/Gemeinde) die Fair Pay Vorgaben der IG Kultur nicht berücksichtigt?

Wir empfehlen, mit der entsprechenden Interessensvertretung Rücksprache zu halten, um den Fall genau zu prüfen und Gespräche aufzunehmen.

6.6 Kann ich am Projekt beteiligte Personen per Werkvertrag honorieren oder müssen diese angestellt werden? 

Dies muss im Einzelfall betrachtet werden, da es sich auf die Rahmenbedingungen und künstlerischen Anforderungen von Kulturakteur:innen oder Kultureinrichtungen bezieht und es sich um individuell zu beantwortende Fragen handelt. Wir empfehlen daher, mit der jeweiligen Interessensvertretung Kontakt aufzunehmen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften sind jedenfalls einzuhalten.

Eine Übersicht für Kulturvereine als Arbeitgeberinnen bietet die IG Kultur Österreich mit diesem Basiswissen zu Beschäftigungs- und Vertragsformen.

7. Finanzierung und Abrechnung

7.1 Wie gehe ich vor, wenn am Ende des Jahres Geld übrigbleibt? 

Allgemein zur Berichterstattung:
Grundsätzlich fördert das Land Vorarlberg künstlerische Inhalte oder kulturelle Programme und deren Durchführung. Damit handelt es sich um zweckgebundene Fördermittel. Fördernehmende müssen dem Fördergeber am Jahresende ihre Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder bei größeren Kultureinrichtungen die Bilanz vorlegen. Bei Projektförderungen reicht diese Angabe, bei Jahresförderungen sind auch die Vermögensstände aus Kassenbeständen, Giro- und Sparkonten offenzulegen. 

Zum Plus am Jahresende:
Weisen Fördernehmende am Ende des Jahres in ihrer Abrechnung ein Konto- und/oder Barvermögen auf, sind diese Bestände zu erläutern. Oft handelt es sich um zweckgebundene Rückstellungen, in manchen Fällen auch um selbst erwirtschaftete Rücklagen. Diese müssen dem Fördergeber plausibel dargelegt werden. Bspw. für personelle oder infrastrukturelle Rückstellungen oder für Projekte und Programme, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Zur Unterscheidung zwischen Rücklagen und Rückstellungen:
Es gilt, zwischen zweckgebundenen Rückstellungen für geplante oder teilweise bearbeitete Projekte und Rücklagen auf Basis von Gewinnen zu unterscheiden. Rücklagen sind Eigenkapital, das aus (Zufalls-)Gewinnen gebildet wird, um die Planung einer Kulturorganisation zu gewährleisten und auf die sie zurückgreifen kann, bevor bspw. Fördergelder ausgezahlt werden. Das Land Vorarlberg akzeptiert Rücklagen/Rückstellungen bis zu einer Größenordnung von maximal 15% der Gesamtausgaben. Sollten diese darüber liegen, bedarf es einer Erläuterung gegenüber der Kulturabteilung. 

7.2 Kann ich Fördergelder auf andere Projekte umwidmen?  

Die Vorgänge unterscheiden sich bei Einzelprojekten und Jahresprogrammen. Hier ist der Vorgang bei Projektförderung erläutert:
Wenn es eine Förderzusage für ein Projekt oder eine Investition gab, der Betrag aber nicht dem geförderten Projekt zugeordnet werden kann, sollte sofort Kontakt zur Kulturabteilung aufgenommen werden. Diese entscheidet über eine mögliche Umwidmung oder ein Ansuchen, das die entsprechend zuständige Kunstkommission ggf. neuerlich bewerten muss. Sollte die Kunstkommission eine Empfehlung aussprechen, kann das Projekt umgewidmet werden. Sollte es eine Ablehnung geben, kommt es zu einer Rückforderung des Fördergeldes seitens der Kulturabteilung.

7.3 Was kann ich tun, wenn die angesuchte Fördersumme nicht mit der zugesagten Fördersumme übereinstimmt?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet und muss individuell betrachtet werden. Evtl. empfiehlt sich, den Fall vorab gemeinsam mit der entsprechenden Interessensvertretung zu besprechen und sich bspw. anzusehen, inwiefern das Projekt/Vorhaben adaptier- und durchführbar sein könnte.

7.4 Kann für ein zugesagtes Projekt ein Nachtragsansuchen gestellt bzw. eine Zusatzförderung beantragt werden? 

"Nein. Ein bereits bewertetes Projekt kann nicht nochmal eingereicht werden."

7.5 Wie stelle ich rückgestellte Summen (für Zahlungen im Folgejahr) in der aktuellen Endabrechnung dar? 

Diese sollten in der Einnahmen-/Ausgabenrechnung als Rückstellung und mit dem Vermerk „Zweckgebunden für Projekt/Vorhaben xy“ ausgewiesen werden.

7.6 Wie ist der Vorgang, wenn nicht alle Gebietskörperschaften (Bund/Land/Gemeinde) fördern und somit die Fördersumme nicht ausreichend ist für eine Realisierung des Projekts? 

Eine Förderabsage des Landes Vorarlberg bedeutet nicht automatisch, dass das Projekt als nicht förderwürdig eingestuft wurde. Dies kann mit gebietskörperschaftlichen Zuständigkeiten zusammenhängen, wenn bspw. ein Projekt allein in Gemeindeverantwortung liegt. Sollten die notwendigen Fördersummen nicht erreicht werden können und das Projekt lässt sich nicht realisieren, könnten bereits zugesagte Förderungen dem Land Vorarlberg auch zurückgegeben werden. 

Die Planung von Kunst- und Kulturprogrammen mit definitiven Finanzierungszusagen ist für Akteur:innen und Einrichtungen sehr herausfordernd und dauert meist viele Monate. Es werden Termine und Orte vereinbart und teilweise fixiert, die Ansuchen werden an potenzielle Fördergeber:innen formuliert und verschickt und das Risiko der Projektleiter:innen und Budgetverantwortlichen ist immens hoch.
Aus Sicht der Interessensvertretungen ist es jedoch elementar wichtig, genau auf deren Durchführbarkeit zu achten. Kostenwahr zu bleiben im Spannungsfeld von Teuerungen und schrumpfenden Kunst- und Kulturförderungen spreizt den Spagat noch mehr, allerdings sollte die Realisierung weder vollständig auf Kosten der menschlichen Arbeitsleistung gehen noch die Lebensbedingungen Kunst- und Kulturakteur:innen weiter prekarisieren.

7.7 Ich habe meinen Jahresabschluss eingereicht und meinen Kontostand offengelegt. Nun habe ich eine Rückforderung der zugesagten Jahresförderung erhalten bzw. bekomme nicht die volle Summe ausgezahlt. Was ist passiert? 

„Nach den Förderrichtlinien des Landes ist auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu achten. Eine Förderung bezieht sich immer auf ein konkretes Projekt, Vorhaben oder Jahresprogramm und ist ein Beitrag ausschließlich zur Durchführung dieses Zwecks. Demnach darf kein Gewinn erwirtschaftet werden, das entspräche einer widmungswidrigen Verwendung. Die Kulturabteilung des Landes akzeptiert aber als Richtlinie maximal 15% der Gesamtkosten bzw. des Jahresumsatzes an nicht zweckgebundenen Rücklagen. Übersteigen die Rücklagen diesen Prozentsatz, wird bis zum Abbau der Rücklagen keine weitere Förderung mehr ausbezahlt bzw. eine bereits ausbezahlte Förderung zurückverlangt.“

8. Ateliers und Proberäume

8.1 Gibt es Atelierförderungen? 

Für die Sparte Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien besteht die Möglichkeit, ein Ansuchen für eine Atelierförderung zu stellen. Eine Förderempfehlung wird ungeachtet des Zeitraums, in dem Antragstellende bildnerisch tätig sind, in der Kunstkommission ausgesprochen. Sofern es eine Zusage gibt, kann eine Atelierförderung bis maximal 250 Euro monatlich für ein Jahr ausgesprochen werden, dieses kann noch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Anrechenbar sind Miet- und Betriebskosten für das Atelier. 

8.2 Nach wie vielen Jahren kann ich erneut um eine Atelierförderung ansuchen? 

Aktuell sind Atelierförderungen auf maximal zwei Jahre beschränkt und das hatte das Ziel, Künstler:innen in Vorarlberg zu binden. Im Rahmen der Evaluierung der Förderstrukturen in 2026 könnte dieses Modell eventuell adaptiert werden.

8.3 An wen kann ich mich wenden auf der Suche nach Proberäumen und Ateliers? 

Akteur:innen mit Bedarf an Proberäumen oder Ateliers können sich sowohl an Gemeinden und Städte, die die Raumsituation ihres Ortes kennen, wenden, als auch an die entsprechende Interessensvertretung mit deren Netzwerken.    

 

9. Weitere Fördermöglichkeiten 

9.1 Welche Stipendien werden vom Land Vorarlberg angeboten? 

Das Land Vorarlberg bietet für fast alle Sparten Arbeitsstipendien. Es gibt die Möglichkeit, für ein konkretes, kurzfristig angesetztes Projekt anzusuchen, das eine Stipendien-Summe zwischen 500 Euro und 1.500 Euro erhalten kann. Darüber hinaus schreibt die Kulturabteilung seit 2024 jährlich für fünf Vorarlberger Künstler:innen Jahresstipendien und für zehn Künstler:innen Halbjahresstipendien aus. Nach drei Jahren Umsetzung wird es evaluiert und ggf. adaptiert und weitergeführt.

Hier die Übersicht der Stipendien des Landes Vorarlberg.

9.2 Gibt es explizite Förderungen für Künstler:innen mit Kindern? 

„Von Seiten des Landes Vorarlberg gibt es aktuell kein Förderinstrument, das explizit auf die Förderung von Künstler:innen mit Kindern zielt.“

9.3 Gibt es für den Kulturbereich auch Förderungen aus Wirtschaft und Tourismus? 

„Es gibt Projekte, die an der Schnittstelle von Kultur, Wirtschaft und Tourismus wirken. Solche werden im Idealfall auch aus den unterschiedlichen Budgets gefördert (siehe Antwort zu ‚Doppelförderung‘ (Punkt 1.19) versus ‚bereichsübergreifende Förderung‘ (Punkt 1.13)). 
Direkt bei der Kulturabteilung und aus Mitteln des Landeskulturbudgets finanziert, gibt es außerdem in der Sparte Film ein Förderinstrument, welches explizit auf die Förderung von filmischen Werken zielt, die kulturell sowie wirtschaftlich und touristisch relevant sind. Für diese Förderung gibt es eine eigene Richtlinie sowie ein eigenes Förderformular und ein darin geregeltes Bewertungsverfahren. Diese Förderung ist klar abgegrenzt von der Förderung künstlerischer filmischer Projekte, welche über die Kunstförderrichtlinie geregelt wird.“

9.4 Kann für Aus- und Weiterbildungen angesucht werden? 

„Die Förderinstrumente der Kulturabteilung des Landes zielen primär auf die Unterstützung professionellen Kunstschaffens. Aus- und Weiterbildungen im künstlerischen Bereich sind davon ausgenommen. Diese werden beim Amt der Landesregierung über die Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (IIb) abgewickelt. 
Alternativ können Künstler:innen sich für GO-Stipendien oder Halb- und Jahresstipendien bewerben. Für bildende Künstler:innen gibt es Bildungsmöglichkeiten über die Internationale Sommerakademie Salzburg. Mehr dazu hier.“

9.5 Gibt es Investitionsförderungen? 

„Investitionsförderungen sind grundsätzlich gesetzlich nicht ausgeschlossen, derzeit gibt es dafür aber kein ausgewiesenes Förderinstrument.“

9.6 Welche Kosten werden für die Produktion einer Publikation abgedeckt?

„Um die Förderung von Publikationen kann im Rahmen einer Projektförderung angesucht werden. Die förderfähigen Kosten sind Herstellungs- und Produktionskosten inklusive Honorare von Autor:innen. Ein Ansuchen auf Druckkostenförderung muss bereits ein Angebot einer Druckerei beinhalten.“

9.7 Kann ich einen Reisekostenzuschuss beantragen?

Ja, das ist über das Formular „Förderantrag Kultur Allgemein“ möglich.

9.8 Wie ist das Modell des Kunstankaufs konzipiert? 

„Im Bereich Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien erwirbt das Land Vorarlberg Werke für die Sammlung des Landes. Dafür werden von der Landesregierung jeweils zwei sogenannte Kunstankäufer:innen für den Zeitraum von drei Jahren bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Ansuchen auf Kunstankauf zu sichten und zu prüfen sowie eigenständig Vorschläge für Ankäufe zu erarbeiten. Ab einer bestimmten Ankaufshöhe entscheiden die Kunstankäufer:innen nicht selbständig über die jeweiligen Ankäufe, sondern benötigen zusätzlich einen Beschluss der Kunstkommission für Bildende und Angewandte Kunst, Fotografie und neue Medien.“

9.9 Wie lange dauert eine Funktionsperiode der Ankäufer:innen für das Land Vorarlberg? 

Die Ankaufsbeauftragten des Landes werden für jeweils drei Jahre bestellt. Von 2025 bis 2027 ist die Jury mit Anne Zühlke (Kuratorin DOCK20, Lustenau) und Simeon Brugger (Galerie Brugger, Klaus) besetzt.

9.10 Gibt es Ideen für neue Modelle der finanziellen Unterstützung (bspw. Fundraising)? 

Dieses Thema besprechen wir Interessensvertretungen mit Akteur:innen der Gemeinden und vom Land häufig, ein gemeinsames Vorgehen wurde allerdings noch nicht gestartet. Die Interessensvertretungen können hierzu bei Bedarf Auskunft geben, zudem bietet der Fundraising Verband Österreich auch Informationen zum Thema.

9.11 Wo erhalte ich Unterstützung für EU-Förderungen? 

Was EU-Förderungen anbelangt, verweist die Kulturabteilung auf die Zuständigkeit der EU-Stelle des Landes Vorarlberg. Für einen Überblick, welche Förderungen für Kunst- und Kulturakteur:innen sowie Vereine inhaltlich und strukturell passend sein könnten, gibt es eine Übersicht.
Empfehlenswert ist auch die Erasmus plus Jugend- Förderschiene für Kinder- und Jugendprojekte, für die das aha Vorarlberg bis 2027 eine Akkreditierung hat.
Auf der Website des Landes Vorarlberg finden sich dazu einige Anlaufstellen sowie der Kontakt zur Abteilung.

10. Spartenspezifische Fragen

10.1 Kann ich für eine Drehbuchentwicklung ansuchen? 

Ja, das ist in der Sparte Film möglich.

10.2 Gibt es eine Kunstfilmförderung?

„Mit dem allgemeinen Antragsformular der Kulturabteilung können Förderansuchen für alle künstlerischen Sparten gestellt werden, das inkludiert auch Film.“

10.3 Gibt es Vorteile in der Beurteilung der Kunstkommission, wenn eine Aufführung an mehreren Standorten stattfindet? 

„In die Beurteilung der Kunstkommissionen fließt auch der Aspekt der Nachhaltigkeit eines Projektvorhabens ein. In diesem Sinne wird eine Präsentation eines Projekts nicht nur einmalig und/oder nicht nur an einem Ort in der Regel positiv beurteilt und fließt dementsprechend in die Gesamtbewertung ein.“

10.4 Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Musik-Projektförderung und einer Konzertförderung?

"Die Projektförderung im Bereich Musik kann für einmalige, zeitlich abgeschlossene Projekte im musikalischen Bereich (CD-Produktion, Konzertreihe, Festival etc) eingereicht werden. Förderfähig sind die unmittelbar projektbezogenen Kosten, insbesondere Gehälter und Honorare, anteilige Infrastrukturkosten, soweit sie zur Erreichung des Förderzwecks erforderlich sind, Produktions- und Herstellungskosten, Transporte und Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Reisekosten. 

Die Konzertförderung zielt auf die Unterstützung von hochwertigen, wiederkehrenden Veranstaltungsformaten in der Vorarlberger Musikszene mit einem Fokus auf das Programm von Gemeinden und Städten. Für die Berechnung des Fördersatzes sind ausschließlich die ausbezahlten Künstlergagen relevant, andere Kosten sind nicht förderfähig."

11. Sonstige Fragen und Anliegen 

11.1 Wie lässt sich der Mehrwert von Kunst und Kultur für die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes an Bevölkerung und Politik kommunizieren? 

Interessensvertretungen informieren und vernetzen innerhalb der Szene und darüber hinaus mit Öffentlichkeitsarbeit und Dialogen mit Entscheidungsträger:innen, um die gesellschaftliche Notwendigkeit von Kunst und Kultur zu transportieren und adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Kunst- und Kulturszene selbst kann das unterstützen, indem sie Mitglied einer Interessensvertretung ist oder wird, an Netzwerk-Veranstaltungen teilnimmt und Dialoge führt, um Transparenz in die Lebens- und Arbeitswelten von Kunst- und Kulturakteur:innen zu bringen und der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu vermitteln.

11.2 Wie lässt sich der kulturpolitische Diskurs stärken? 

Wir empfehlen, an kulturpolitischen Veranstaltungen, die vom Land Vorarlberg bspw. bei Förder- und Ehrenpreisen oder bei den Interessensvertretungen angeboten werden, teilzunehmen und wann immer möglich, direkt bei Politik und Verwaltung nachzufragen. Das vertieft die Kommunikation und trägt dazu bei, offene und kulturpolitische Diskurse zu pflegen.

11.3 Gibt es landesseitig Angebote für die Vernetzung zwischen Politik, Verwaltung und der Kunst- und Kulturszene? 

Laut Aussage der Kulturabteilung wird der Kulturtreff weiterhin im Rhythmus von zwei Veranstaltungen pro Jahr auf Einladung der Kulturlandesrätin Dr.in Barbara Schöbi-Fink angeboten, um Künstler:innen, Kulturakteur:innen und Einrichtungen zu thematischen Schwerpunkten und zum Teil neuen Kulturorten zu informieren und zu vernetzen. Wir empfehlen auch die Netzwerktreffen oder Online-Angebote der Interessensvertretungen zu besuchen und sich fortlaufend über deren Newsletter und Medien zu informieren. Anmeldungslinks zu den Newslettern der Interessensvertretungen sind in unserer Kontakteliste zu finden. 

11.4 Setzen sich Interessensvertretungen auch für den Zugang zu Arbeitslosengeld sowie für eine faire Sozialversicherung ein? 

Etliche Interessensvertretungen beschäftigen sich seit vielen Jahrzehnten intensiv mit den Themen der Arbeitslosen- und Sozialversicherung im Kunst- und Kultursektor, setzen Maßnahmen und schaffen zahlreiche Angebote, wie z. B. die IG Kultur Österreich, die IG Bildende Kunst, die IG Freie Theater oder der Kulturrat Österreich. Wir empfehlen, die IGs direkt zu kontaktieren oder sich über die Websites zu informieren. Viele Artikel sind auch für Nicht-Mitglieder zugänglich.

11.5 Wo finde ich Informationen zu Besteuerungen im In- und Ausland, zu Sozialversicherung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen? 

Antworten dazu finden sich bei den entsprechenden Interessensvertretungen, die sich intensiv mit diesen Themen beschäftigen. Dazu gehören die IG Kultur Österreich, die IG Bildende Kunst, die IG Freie Theater oder der Kulturrat Österreich. Wir empfehlen, die IGs direkt zu kontaktieren oder sich über die Websites zu informieren. Viele Artikel sind auch für Nicht-Mitglieder zugänglich.

11.6 Kann eine Kulturinstitution zusätzlich zur Jahresförderung für Projekte (z. B. Sonderausstellungen und Veranstaltungen) ansuchen? 

„Wenn eine kulturelle Einrichtung bereits mit einer Jahresförderung unterstützt wird aus Mitteln des Landeskulturbudgets, ist es grundsätzlich nicht möglich, darüber hinaus zusätzliche Förderansuchen für Projektförderungen zu stellen.“

11.7 Wo kann ich einsehen, wer welche Förderungen erhalten hat? 

„Die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg veröffentlicht jährlich eine vollständige Auflistung aller Maßnahmen der Kulturförderung des jeweils vergangenen Jahres im sogenannten ‚Kulturbericht‘ – üblicherweise im Juni des jeweiligen Kalenderjahres als gedruckte Publikation sowie online abrufbar.“

 

Downloads & Links 

 

 

Links Kulturbündnis Vorarlberg:


Links & Tools Fair Pay

 

Vernetzt und beraten:
Es gibt weitere Fragen, auf die hier keine Antworten zu finden sind? Vereinbart gern einen Termin mit Eurer jeweiligen Sparte. 

Hier zur Liste mit den Kontakten und Infos zu Newsletter-Abos.

Kontakt IG Kultur Vorarlberg:
+ 43 (0) 664 46 00 291
office@igkultur-vbg.at
 


 

Stark vertreten:
Ihr findet unsere Arbeit wichtig und möchtet das solidarische Netzwerk und unsere kulturpolitische Kraft stärken?
Dann werdet Mitglied Eurer Spartenvertretung.

Danke für Euer Kunst- und Kulturschaffen, das das Land Vorarlberg attraktiver und vielfältiger macht.

 

 

Am Arbeitsprozess FAQ Kulturförderung Vorarlberg beteiligt (März 2024 - Juni 2026):

  • Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Kultur 
  • Kulturbündnis Vorarlberg mit:
  • Berufsvereinigung Bildender Künstlerinnen und Künstler Vorarlbergs mit Sarah Kirsch und Mag.a Maria Simma 
  • Filmwerk Vorarlberg mit Kurt Gehring und Jakob Mehrrath
  • IG Freie Theater mit Beate Anna Buchsbaum und Tobias Fend
  • IGFM Interessengemeinschaft Freie Musikschaffende mit Michael Raeber-Köck
  • IG Kultur Vorarlberg mit Mirjam Steinbock (Projektlead)    
  • KunstVorarlberg mit Evelyne M. Fricker und Hermann Präg
  • Landesverband Vorarlberg für Amateurtheater mit MA Katherine Haas und Dr. Christoph Daigl
  • literatur:vorarlberg mit Mag.a Erika Kronabitter und Marie-Rose Rodewald-Cerha
  • Literaturhaus Vorarlberg mit Frauke Kühn
  • netzwerkTanz Vorarlberg mit Nina Amann, Stefanie Momo Beck, Claudia Grava, Mag.a Natalie Begle-Hämmerle und Arndt Rössler