Arbeiten im Kulturverein

Arbeitsrecht Kunst Kultur
Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Ehrenamt und Praktika 

Ein Kulturverein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die jeweiligen Beschäftigungsformen entscheidend, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. Hier findet ihr die Empfehlungen für die Entlohnung unselbständiger Kulturarbeit ab 1.1.2024.

Gehaltsschema für Vereine

Die Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Grundlage ist der Abschluss des Kollektivvertrags für Handelsangestellte.