Auslandsstipendien für KulturmanagerInnen
Zweck / Intention:
Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von Kulturmanagerinnen und -managern durch Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung.
Dotierung:
Vergeben werden 5 Stipendien pro Jahr, die Höhe ist abhängig von der Destination – maximal jedoch 2 000 Euro pro Monat für eine Laufzeit von maximal 6 Monaten.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Zielgruppe / Voraussetzungen:
Einreichberechtigt sind:
- Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement/Kulturarbeit nachweisen können und nicht immatrikuliert sind.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind:
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundeskanzleramt zuerkannt wurde.
Nicht berücksichtigt werden:
- Praktika an österreichischen Einrichtungen des Bundes im Ausland
Kriterien:
Kriterien im Rahmen der Jurybegutachtung
- Persönliche Qualifikation;
- Lernziele;
- Art und Umfang der Weiterbildungsmöglichkeit in der gewählten Einrichtung;
- Erwerb von Zusatzqualifikationen durch das Praktikum;
- Art und Umfang der angebotenen Tätigkeiten;
- Verwertungsmöglichkeit des erworbenen Könnens in Österreich, insbesondere in regionalen Kulturinitiativen.
Vergabemodus:
Als Objektivierungsverfahren wird eine unabhängige Fachjury eingesetzt. Die Jury nimmt eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vor. Die 5 erstgereihten Bewerbungen erhalten ein Stipendium. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich vom Ergebnis der Jurysitzung in Kenntnis gesetzt.
Bewerbungsunterlagen:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind elektronisch an das Postfach kmv@bka.gv.at zu übermitteln. Übermitteln Sie die Unterlagen - in unten angegebener Reihenfolge - im Anhang in einem Dokument im PDF-Format. Führen Sie im Betreff "Bewerbung Auslandsstipendium Kulturmanagement" an.
- ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsformular
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Tätigkeit
- Motivationsschreiben, inklusive Begründung, warum die betreffende Einrichtung ausgewählt wurde und Beschreibung der Lern- und Weiterbildungsziele
- Bestätigung über eine Praktikumsmöglichkeit im Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden der jeweils Verantwortlichen der Kultureinrichtung einschließlich Beschreibung des geplanten Einsatzbereiches
- Kalkulation / Kostenausstellung
- Kopie des Meldezettels
Bewerbungsfrist:
29. Februar 2020
Rückfragen:
Bundeskanzleramt, Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/7, Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel.: +43 1 531 09-206898
Weitere Details zu den Einreichmodalitäten sind online abrufbar.