Förderungen

In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten im Jahr 2025 ein mit € 3.000,- dotiertes Stipendium für WEITERBILDUNGSMASSNAHMEN von Kulturschaffenden, die im Bereich der freien Kulturarbeit tätig sind.
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. September 2025 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli bis Dezember 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende.
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien. Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 für Projekte aus dem Bereich der bildenden Kunst Arbeitsstipendien.  Insgesamt steht dafür im Jahr 2025 ein Betrag von € 10.500,- zur Verfügung. Das Budget kann anteilig an mehrere Bewerber:innen vergeben werden.

Förderungswürdig sind künstlerische Projekte (Vorbereitung, Konzeptualisierung, Weiterentwicklung und Realisierung) aus allen Bereichen der bildenden Kunst wie z. B. Malerei, Grafik, Bildhauerei, Installation etc. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt

Einschnitte in der Kulturfinanzierung unter FPÖ-ÖVP Koalition geplant (c) Glen Carrie via Unsplash Noch gibt es wenig Klarheit. Eine Excel-Liste aus dem Finanzministerium zeigt aber, dass auch Kunst und Kultur auf der von FPÖ-ÖVP an die EU-Kommission übermittelten Liste zu geplanten Sparmaßnahmen für das Budgetjahr 2025 stehen. Der Kulturrat Österreich fordert die Absicherung der Kunst- und Kulturfinanzierung durch den Bund. Denn jeder kurzfristig eingesparte Euro kostet auf Dauer weitaus mehr. Zur Stellungnahme.
entwicklung_kulturbudget_land_steiermark Noch vor der Regierungsklausur der neuen steirischen Landesregierung, bei der die Details zu den geplanten Vorhaben im Kulturbereich ausgearbeitet werden sollen, sind die steirischen Kunst- und Kulturakteur:innen mit Kürzungen der Kulturförderungen konfrontiert.
Im Rahmen unserer Projektschiene "WeiterWissen" haben wir am 14. Oktober 2024 in Kooperation mit dem Referat für Kunst, kulturelles Erbe und Volkskultur ein Webinar zu den Abrechnungsmodalitäten von Förderungen der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport des Landes Steiermark abgehalten. Unterhalb findet ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie Folien inklusive wichtiger Erläuterungen zum Abrechnungsprozedere.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2020 | Das Bundeskanzleramt vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung. 
Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2019.
Nächste Einreichfrist: 31. Jänner 2019 | Das „Mobility First!“ Programm der Asia-Europe Foundation vergibt Reisekostenzuschüsse an Kunst- und Kulturschaffende sowie an Kulturorganisationen für den internationalen Kulturaustausch zwischen Europa und Asien.
Einreichfrist: 15. Dezember 2018 | Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm.