vereinsleben

Symbolbild: Möglichkeiten der finanziellen Aufwandsentschädigung / Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit Die monatlich steuerfreie 75-Euro-Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige in Kulturvereinen gehört der Vergangenheit an – an ihre Stelle tritt das neue Freiwilligenpauschale. Was es damit auf sich hat, welche Unterschiede zwischen dem kleinen und großen Pauschale bestehen, wer es auszahlen darf – und worauf Vereine bei Dokumentation und Auszahlung achten müssen: Steuerberaterin Dr. Karin Kovacs gibt Antworten auf zentrale Fragen aus der Praxis.
Das Kärntner Bildungswerk bietet eine kostenlose Vortrags- und Workshopreihe für Vereine und Ehrenamtliche für freiwillig Engagierte und Einrichtungen, die Ehrenamt ermöglichen.
Seit der jüngsten Änderung des Gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes können alle Vereine die Generalversammlung bis zum Jahresende 2021 verschieben und zusätzlich davor ablaufende Funktionsperioden der Vorstandsmitglieder verlängern und ins Vereinsregister eintragen lassen.
Auch in Corona-Zeiten steht das Vereinsleben nicht still. Damit Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben, wurden nun Sonderbestimmungen erlassen, die virtuelle Mitgliederversammlungen und Sitzungen ermöglichen sowie bestimmte Fristen verlängern. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.