veranstaltungsgesetz

Der Kulturhof Villach forderte ein Ende des Kärntner Veranstaltungsverbotes am Karfreitag und bekam vor Gericht recht: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) urteilte, dass das Veranstaltungsverbot nicht verfassungskonform und daher aufzuheben ist. Die Reaktionen auf das Urteil lassen befürchten, dass eine das Urteil konterkarierende Überarbeitung des Gesetzes angedacht ist. Kärnten braucht jedoch ein zeitgemäßes Veranstaltungsgesetz, dass die Grundrechte aller sichert und sich mit der demokratischen Verfassung deckt!