Statuten

Vorsicht bei der Übernahme eines gemeinnützigen Vereins: nach aktueller Rechtsprechung treffen vertretungsbefugte Personen besondere Prüfpflichten, wenn sie einen Verein übernehmen. Insbesondere das Vorliegen der Gemeinnützigkeit gem. §§ 34 ff BAO und die daraus resultierenden Steuer- und Abgabenerleichterungen dürfen nicht einfach als gegeben vorausgesetzt werden. Werden Vereinsstatuten ungeprüft übernommen und stellt sich später eine Abgabenschuld heraus, so haften die Vereinsobleute mit ihrem Privatvermögen, wenn es aus dem Vereinsvermögen nicht gedeckt werden kann.
Webinarreihe: Covid-19 und Kultur, Corona, Gemeinnützigkeit, Statuten Vorsorge ist besser als Nachsorge, gerade in Krisenzeiten. Ob die Statuen und tatsächlichen Tätigkeiten des Kulturvereins den aktuellen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit gemäß Bundesabgabenordnung entsprechen, sollte regelmäßig überprüft werden - bevor das Finanzamt prüft! Im Webinar am 9. November bringen wir euch auf den aktuellen Stand in Punkto Gemeinnützigkeit. Teilnahme für Mitglieder der IG Kultur Österreich kostenlos. Anmeldung erforderlich!