geringfügig Beschäftigte

Die soziale Absicherung auf der Kippe; Bild von Cindy Tang via Unsplash Das Aus für den Zuverdienst zum Arbeitslosengeld soll Mitte Juni im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2025 beschlossen werden. In Sektoren wie Kunst und Kultur sind geringfügige Tätigkeiten jedoch fixer Bestandteil von Erwerbsbiographien: Hier ein Drehtag, dort ein Artist Talk, hier ein Gesangsabend, dort die Übersetzung einer Kunstkritik. Wird das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen, eröffnet dies nicht nur neue Armutsfallen sondern ist kontraproduktiv für die Arbeitssuche. Statt die sozialen Absicherung in Kunst und Kultur zu verbessern wird sie angegriffen und ihre Erwerbsrealitäten ignoriert. Wir resümieren: Zurück an den Start!
Dunkle Wolken ziehen auf, Raychel Sanner via Unsplash Die Regierung kündigt an, die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes bei AMS-Bezug zu streichen. Es drohen existenzielle Konsequenzen für die soziale Lage der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, und nicht nur für sie. Eine gemeinsame Stellungnahme des Kulturrat Österreich.
Personen mit zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen, die im Kalendermonat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: 551,10 Euro), sind jetzt auch arbeitslosenversichert. Das ist an sich eine großartige Nachricht. Damit ändern sich aber auch zahlreiche Regeln im Zusammenspiel von geringfügigen Jobs und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Wer bisher in bestimmten Konstellationen Anspruch hatte, bekommt jetzt nichts mehr. Und: Es kann auch zu Rückforderungen kommen. Eine Information & Analyse des Kulturrat Österreich.