27 Oktober 2020 / Herta Schuster
Seit 2018 angekündigt, nun praktisch möglich: Vereine können nun gegenüber der Vereinsbehörde eine*n E-Government-Berechtigte*n nominieren, um selbst bestimmte Änderungen im Vereinsregister online vornehmen zu können! Das gilt z.B. für die Adressänderung, die Wahlanzeige oder geänderte Vorstandsmitglieder („organschaftliche Vertreter*innen).