Webinar: Gewerbeordnung und Kulturvereine – Wo endet Gemeinnützigkeit, wo beginnt Gewerbe?

Viele Kulturvereine betreiben im Rahmen ihrer Veranstaltungen oder Vereinslokale Ausschank, Barbetrieb bzw. Gastroangebote – mit dem Verständnis, dass dies im Sinne der Gemeinnützigkeit erfolgt. Zu beachten: Bei diesen Tätigkeiten kann die Gewerbeordnung (GewO) greifen, denn diese gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht.

Gewerbeordnung Webinar

Webinar: Gewerbeordnung und Kulturvereine – Wo endet Gemeinnützigkeit, wo beginnt Gewerbe?

 

Die Gewerbeordnung (GewO) gilt auch für Vereine – unabhängig davon, ob sie gemeinnützig sind oder nicht. Entscheidend ist nicht, was in den Statuten steht, sondern wie der Verein faktisch handelt. Sobald eine Tätigkeit regelmäßig, selbständig und mit dem Ziel ausgeübt wird, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen – selbst wenn dieser nur der Kostendeckung oder Ersparnis dient – kann die GewO greifen.

Eine unbefugte Gewerbeausübung birgt hohe Risiken: von Verwaltungsstrafen bis hin zu Unterlassungsklagen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch gewerbliche Mitbewerber.

Das Webinar vermittelt praxisnah:

  • Wann Vereinstätigkeiten als gewerbsmäßig gelten – und welche Kriterien laut GewO ausschlaggebend sind
  • Warum auch reine Kostendeckung oder vergünstigte Leistungen für Mitglieder als wirtschaftlicher Vorteil gewertet werden kann
  • Typische Risikobereiche wie Gastroangebote, Ausschank gegen Kostenbeitrag, Veranstaltungen mit Entgelt
  • Konkrete Beispiele aus der Rechtsprechung und ihre Übertragbarkeit auf die Praxis freier Kulturvereine
  • Rechtliche Handlungsspielräume und worauf Kulturvereine achten sollten, um nicht in die gewerbliche Einstufung zu rutschen
  • Typische Fallstricke: Verkauf nur an Mitglieder, „Mitgliedsausweise“, Sparschwein-Kassen, Getränkekarten, Infrastrukturbetrieb

Der Workshop ist ein Mix aus Präsentation, Interaktion und Diskussion eurer Fragestellungen!  

 

Wann: 
Dienstag, 25.11.2025 14:00 – 16:00
    

Wo & wie: 
Das Webinar (= Online-Seminar ) findet als online Videokonferenz unter Verwendung des Software „Zoom“ statt. Den Link zur Videokonferenz erhaltet ihr gemeinsam mit eurer Anmeldebestätigung.  
 

Anmeldung:
Die Teilnehmer*innen-Anzahl ist begrenzt. Anmeldung erforderlich via Formular (siehe unten). 
 

Kosten:

Die Teilnahme ist für Mitglieder der IG Kultur Österreich kostenlos!
Für Nicht-Mitglieder (nach Verfügbarkeit freier Plätze): € 25,00  



Vortragender: 
Dr. Thomas Höhne
… ist Partner und Geschäftsführender Gesellschafter bei Höhne, in der Maur & Partner Rechtsanwälte in Wien

 

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