Info: AMS-Leistungen und Zuverdienst in Kunst und Kultur

Seit 1.1.2026 gilt für den AMS-Bezug ein weitgehendes Zuverdienstverbot. Zwar gibt es laut Gesetz klare Ausnahmeregelungen, wie diese in der Praxis der AMS-Verwaltung angewendet werden, ist allerdings nicht so klar. Bei der Info-Veranstaltungen am 17. November informieren Expert*innen der Arbeiterkammer sowie des Kulturrats über die aktuelle Lage und geben Praxistipps für alle aus Kunst und Kultur, die als auch selbständig Tätige nun von der Neuregelung betroffen sind.

Information AMS Zuverdienst Zuverdienstverbot Künstlerin Künstler Veranstaltung

 

Informationsveranstaltung des Kulturrat Österreich mit der Arbeiterkammer Wien/Abteilung Arbeitsmarkt und Integration & Abteilung Sozialversicherung

 

     am Dienstag 17.11.2026 14h-15h30
     online via Zoom (Link und Infos zur Anmeldung folgen in Kürze) 

 

Seit 1.1.2026 gilt für den AMS-Bezug ein weitgehendes Zuverdienstverbot. Es gibt im Gesetz recht klare Ausnahmeregelungen, deren Anwendung in der AMS-Verwaltungspraxis allerdings nicht so klar ist.


Der Input kommt von Sozialrechts-Expert*innen der Arbeiterkammer Wien:

  • Wir steigen ins Thema ein mit Basics zur Definition von Arbeitslosigkeit und
  • legen anschließend den Fokus auf die neuen Regeln zum Zuverdienst beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe 
  • sowie die Fragen, die sich im Zusammenhang mit selbständigen Tätigkeiten und AMS-Bezug ergeben.
  • Abschließend klären wir noch: Was tun, wenn das AMS anderer Meinung ist?

Danach gibt es die Möglichkeit nachzufragen, gerade auch zu ersten AMS-Erfahrungen mit der neuen Zuverdienstregelung. Beratung können wir in diesem Setting nicht anbieten.


Mit:

  • Susanne Dragschitz-Magerl (AK Wien)
  • Alexander de Brito (AK Wien)

Moderation: Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst | Kulturrat Österreich)

 

Die Veranstaltung wird über Zoom stattfinden. Info zur Anmeldung folgt.
 

  

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