Rechnungshof-Bericht: NGOs brauchen Entlastung, keinen Skandal

Ein parlamentarischer Unterausschuss sollte Licht in ein angeblich ausuferndes „NGO-Business“ bringen. Das Ergebnis: Es gibt keinen Skandal. Stattdessen bestätigt der Bericht, was gemeinnützige Kulturvereine längst wissen. Förderungen sind extrem streng geregelt, kleinteilig kontrolliert und oft mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Kaum ein öffentlich ausgegebener Euro wird so oft und genau geprüft, so transparent dokumentiert wie jener, der in gemeinnützige Kulturarbeit fließt. Der Bericht muss ein Ende der pauschalen Verdächtigungen und echte bürokratische Entlastung einläuten.

Eine Euromünze unterm Mikroskop, ©️ Adobe Stock

Mit großen Worten und hohen Erwartungen wurde im Herbst 2025 ein Unterausschuss des Rechnungshofausschusses eingesetzt. Geprüft werden sollten staatliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und vergleichbare Organisationen – also ein breites Feld zivilgesellschaftlicher, sozialer, kultureller, wissenschaftlicher und gemeinnütziger Arbeit. Die FPÖ initiierte den Ausschuss im Rahmen ihrer Anti-NGO-Kampange.

 

Was wurde im NGO-Unterausschuss genau geprüft?


Die Abgeordneten prüften staatliche Zahlungen an gemeinnützige Vereine, Stiftungen und GmbHs aus allen Ressorts mit großem Aufwand: In zwölf Sitzungen, mit Erhebungen aus allen Ressorts und 84 geladenen Auskunftspersonen, wurde staatliche Förderungen an insgesamt 5.600 Organisationen parlamentarisch umfassend untersucht. 

Das Ergebnis ist ernüchternd für alle, die auf einen Skandal gehofft hatten: Es wurde kein systematischer Fördermissbrauch gefunden, im Gegenteil: Kaum ein Euro wird so oft und gewissenhaft umgedreht, bevor er den Besitzer wechselt – dafür sorgen strenge, professionelle Vergabeverfahren und Kontrollprozesse in den Ministerien. 

 

Wie streng ist die Kontrolle in der Kulturförderung? 

Wie streng die Mittelvergabe abläuft, zeigt exemplarisch die Kunst- und Kulturförderung des Bundes, die ebenfalls auf der Agenda stand: 

  • Die Kunst- und Kulturförderung folgt festen gesetzlichen und administrativen Grundlagen (Kunstförderungsgesetz, Sondergesetzen und ‑richtlinien, Allgemeinen Rahmenrichtlinien sowie Beratungs‑ und Jurystrukturen mit fachlich definierten Auswahlkriterien).  
  • Die Förderungen sind in der Transparenzdatenbank öffentlich nachvollziehbar und werden zusätzlich im jährlichen Kunst- und Kulturbericht des Bundes veröffentlicht. 
  • Und sie unterliegt sehr strengen Verwendungsnachweisen und Kontrollen – seit 2020 sind die Kontrollstellen sogar aus der Kunst- und Kultursektion herausgelöst: die fachlich zuständige Sektion entscheidet über die Vergabe, während die Präsidialsektion die Endabrechnung prüft, um eine bloße „Selbstkontrolle“ zu verhindern. Und sollten Mittel nicht oder nicht korrekt verwendet worden sein, werden diese rückgefordert, gegebenenfalls auch mit Zinsen. 
     

Fazit: Kaum ein öffentlich ausgegebener Euro wird so oft und genau geprüft, so transparent dokumentiert wie jener, der in gemeinnützige Kulturarbeit fließt.

 

Welche Ergebnisse brachte der NGO-Unterausschuss? 

Neben dem zentralen Ergebnis des Unterausschusses, dass kein systematischer Fördermissbrauch im gemeinnützigen Bereich gefunden wurde, wurde aber vor allem sichtbar, was gemeinnützige Organisationen aus der Praxis kennen: Öffentliche Förderungen sind an rechtliche Grundlagen, Kriterien, Nachweise und mehrstufige Kontrollen gebunden. Hinter jeder Förderung steht eine konkrete Leistung – ob im Rettungswesen, im Sozialbereich, in der Bildungsarbeit, im Sport oder in der Kultur. Der Ausschussbericht macht deutlich: Würde der Staat diese Aufgaben selbst übernehmen, wäre das massiv teurer. Laut dem ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl wären dafür rund 500.000 zusätzliche Beamt*innen nötig. Gemeinnützige Arbeit ist also nicht nur ein demokratischer Pfeiler, sondern auch hocheffizient. 

Zu hoffen bleibt, dass die umfangreichen Debatten auch einen Lerneffekt zu den Realitäten des Fördersystems brachten: Zum Beispiel, was das gerne und oft kolportierte Schreckgespenst „Doppelförderung“ von einer Kofinanzierung unterscheidet: Mehrere Förderungen verschiedener Ressorts und/oder Gebietskörperschaften für eine Initiative oder ein Projekt sind nicht automatisch unzulässig – entscheidend ist, nicht „,einen ausgegebenen Euro‘ zweimal zu bezahlen“. Nachdem das gefühlt jedes Ministerium einmal extra erklären musste, bleibt die Info jetzt hoffentlich mal hängen.

 

Braucht es Verbesserungen im Fördersystem?

Die Ergebnisse des NGO-Unterausschuss bedeuten nicht, dass im aktuellen Fördersystem alles perfekt wäre. Die Probleme sind jedoch anders, als es die NGO‑Skandalisierung suggerierte: 

  • Echte Baustellen liegen in der überbordenden Bürokratie durch Mehrfach‑ und Parallelstrukturen in der Fördervergabe: Wenn Bund, Länder und Gemeinden an ein und demselben Projekt beteiligt sind, aber jeweils unterschiedliche Fristen, Abrechnungslogiken und Berichtspflichten verlangen entsteht für kleine Kulturinitiativen ein kaum leistbarer Verwaltungsaufwand. 
  • Ebenso besteht Verbesserungsbedarf bei den Rechtsvorgaben, wie etwa der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Förderungen des Bundes (deren Überprüfung im Rahmen der Förder-Taskforce im Herbst 2026 abgeschlossen werden soll). Diese nehmen keine Rücksicht auf die spezifischen Anforderungen und Arbeitsrealitäten gemeinnütziger (Kultur-)Organisationen. Sie unterliegen demselben Regelwerk wie gewinnorientierte Unternehmen müssen aber gleichzeitig alle Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllen. 
  • Und selbstverständlich sollten, anders als bisher, die Ausgaben alle Länder und Gemeinden im Transparenzportal erfasst sein. #

Wer das mit der Transparenz ernst nimmt, darf nicht nur mehr Kontrolle fordern. Transparenz bedeutet auch, dass Verfahren nachvollziehbar, zugänglich und administrativ leistbar sind – für Verwaltung und für jene Organisationen, die tagtäglich mit diesen Regeln arbeiten. Diese Verbesserungen waren jedoch nicht Gegenstand des Unterausschusses. 

 

Worum ging es also wirklich? 

Spätestens in der Debatte im Nationalrat wurde deutlich: Kern des Ausschusses waren nicht Fragen zu Transparenz und Kontrolle des Förderwesens, sondern die Stilisierung gemeinnütziger Organisationen als politischem Feindbild. Das Zerstören von Vertrauen und die öffentliche Delegetimierung gehört zum Standardrepertoire populistischer und autoritärer Akteure gehört – nach Medien, Justiz und Wissenschaft nun eben auch gegenüber NGOs. Das Muster ist stets dasselbe: Delegitimieren, Einschüchtern und bürokratisches Zermürben zielen direkt auf die Substanz der Organisationen. Diese Taktiken wirken dort am stärksten, wo kaum finanzielle Reserven vorhanden sind. Während ein großer Betrieb eine politische Kampagne, einen Rechtsstreit oder eine Förderverzögerung meist abfedern kann, trifft es einen kleinen Verein oft existenzbedrohend

Wer dieses Problem ernst nimmt, muss einerseits an Transparenz, Verständlichkeit und Vereinheitlichung von Förderstrukturen arbeiten, andererseits aber auch Misstrauen gegen gemeinnützige Organisationen entschieden entgegentreten und nicht aus politischem Kalkül abwartend agieren.  

 

Fazit und Ausblick

Während die Erkenntnisse des „kleinen U‑Ausschusses“ für Kulturarbeiter*innen wenig überraschend waren, dürften einige Abgeordnete noch etwas über das Förderwesen des Bundes gelernt haben: Der Vorwurf des „NGO-Business“ ist haltlos; die Kontrolle funktioniert lückenlos. Kaum ein Euro wird so oft und so gewissenhaft geprüft wie der, der in die Kulturförderung und damit in gemeinnützige Kulturarbeit fließt.

Gemeinnützige Organisationen sind unverzichtbare Stützpfeiler von Gesellschaft, Demokratie, Kultur und Sport. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu sozialem Frieden, Zusammenhalt und hoher Lebensqualität – wie etliche Wortmeldungen der Abgeordneten nun öffentlich festhalten. 


Unsere Position: Die Bundesregierung muss ihren lobenden Worten über die Bedeutung "der NGOs" und die Zivilgesellschaft Taten folgen lassen. Wir fordern eine verlässliche und ausreichend dotierte Kulturförderpolitik, die den Verwaltungsaufwand reduziert, statt durch politisch motiviertes Misstrauen neue Hürden aufzubauen.