Jahresförderung für Kulturarbeit – was es bei Regierungswechsel zu beachten gilt

Regierungswechsel führen oft zu Unsicherheiten über die zukünftige Förderung – gerechtfertigt ist dies nicht. Dennoch gilt es einiges zu beachten: Infos zu Fristen, dem nächsten Beiratstermin und Auswirkungen des Regierungswechsels auf die Fördertätigkeit.

Die Zeit läuft... 

Wenn euer Arbeitsjahr am 1. Jänner beginnt und ihr schon zu Jahresbeginn auf Bundesförderungen für die Durchführung des Jahresprogrammes angewiesen seid, dann ist nicht mehr viel Zeit: Die nächste Kulturinitiativen-Beiratssitzung findet am 6. Dezember 2024 statt. Anträge sollten allerspätestens 5 Wochen davor mittels Online-Einreichung in der Kunst- und Kultursektion des BMKÖS eingelangt sein.

Jedoch ist es von der Anzahl der zwischenzeitlich eingelangten Einreichungen abhängig, ob Anträge vom Beirat noch in dieser Sitzung oder erst in der darauffolgenden (aviso: Ende Jänner 2025) behandelt werden. Daher gilt: Je früher ihr einreicht, desto besser!  Wenn ihr auf eine zeitnahe Rückmeldung angewiesen seid, empfiehlt sich zusätzlich mit der Kulturinitiativen-Abteilung Rücksprache zu halten und diese über eure Situation zu informieren.    

Grundsätzlich könnt ihr Anträge zu Jahresprogrammen 2025 noch bis 31. März 2025 beantragen. Bedenkt jedoch, dass keine rückwirkende Förderung möglich ist, d.h. förderbar und damit abrechenbar sind nur jene Kosten, die nach der Förderzusage bzw. in begründeten Ausnahmefällen nach Einlagen des Förderansuchens entstanden sind. Infos zur Ausschreibung und Einreichunterlagen findet ihr hier.
 

HINWEIS: Seit 1. Mai 2024 sind alle Förderanträge online via Transparenzportal oder Formularservice einzubringen und vorzugsweise mittels ID-Austria zu unterzeichnen. Solltet ihr erstmals online einreichen, plant dafür genügend Zeit ein. Wenn ihr – bzw. die für den Verein zeichnungsbefugte(n) Person(en) – nicht mittels ID-Austria unterzeichnen könnten, kann ersatzweise eine eidesstaatliche Erklärung via Formularservice eingebracht werden (Vorlage im Formular abrufbar).
Ferner empfiehlt sich alle hochgeladenen Dokumente aussagekräftig zu benennen (Name der antragstellenden Organisation, Inhalt des Dokuments), um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu unterstützen. 

 

Auswirkungen des Regierungswechsels

Erfahrungsgemäß führt jeder Regierungswechsel zu Verzögerungen und Unsicherheiten über die zukünftigen Förderungen. Gerechtfertigt ist das nicht – denn auch ohne neue Regierung und Budgetbeschluss für 2025 gibt es ein Übergangsbudget, mit dem die Verwaltung arbeiten kann und soll. Konkret sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Budgetmittel bis zu jener Obergrenze zur Verfügung stehen, die im letzten Finanzjahr zur Verfügung standen (sofern der Nationalrat nicht rechtzeitig ein anderes gesetzliches Budgetprovisorium beschließt). 

In der Praxis bedeutet das, dass solange mit Übergangsbudgets gearbeitet werden muss, es selten zu Erhöhungen der Subventionen kommt und Förderentscheidungen sich vielfach verzögern. Da das zukünftige Förderbudget unklar ist, kann es auch vorkommen, dass die Förderhöhe vorläufig bemessen wird. Wenn die Entscheidung also in den Zeitraum des Übergangs fällt und ihre eine schnelle Förderentscheidung benötigt, ist es ratsam sich mit der Kulturinitiativen-Abteilung abzusprechen – auch, ob man eine Erhöhung gleich in den Antrag schreibt oder diese allenfalls nachreichen kann – z.B. mit einem zusätzlichen Projektantrag: Kontaktdaten Kulturinitiativen-Abteilung.
 

HINWEIS: Für Projektförderungen im Bereich Kulturinitiativen gilt es neue Einreichfristen zu beachten (anstelle der bislang laufend möglichen Einreichung):
➛ bei Projektstart ab Jänner bis 30. September des Vorjahres
➛ 
bei Projektstart ab Mai bis 31. Jänner
➛ 
bei Projektstart ab September bis 31. Mai.
Infos zu Ausschreibung und Einreichunterlagen für Projektförderungen findet ihr hier

 

Planungssicherheit durch Mehrjahresförderungen

Um die mittelfristige Planbarkeit zu stärken, hat die IG Kultur Österreich jahrelang die Schaffung von Mehrjahresverträgen gefordert hat. Mittlerweile gibt es 2-Jahresförderungen für Kulturinitiativen, ein wichtiger Zwischenerfolg.

Eine Bewerbung für eine zweijährigen Förderungsvertrag ist jedoch nur auf Einladung durch das BMKÖS möglich und unterliegt strengen Bedingungen (z.B. wirtschaftliche Integrität, mehrjährige Förderung durch den Bund mit zumindest 30.000 Euro) und darf lt. internen Vorgaben maximal 30% des Abteilungsbudgets binden. Im Ergebnis bedeutet das, dass etwa im Jahr 2023 von den 145 Vereinen, die eine Förderung für ihre Jahrestätigkeit durch die Kulturinitiativenabteilung erhalten haben, lediglich 15 einen Zweijahresvertrag zugesprochen bekamen. Ähnlich verhält es sich in anderen Fachabteilungen.   

Daher setzten wir uns im nächsten Schritte für einen Ausbau der Mehrjahresförderungen, die Ausdehnung dieses Fördermodells auf 3 Jahre (inkl. Wertanpassungen) und ein transparentes Verfahren für Zwischenevaluationen ein.