Ausschreibung: Pixel, Bytes + Film

Pixel, Bytes + Film
Ausschreibung 2022 Frist: 2. November 2021

 

Kurzbeschreibung


Der digitale Wandel beeinflusst Produktion und Rezeption zeitgenössischer Kunst fortlaufend. Neue technologische Möglichkeiten, Medien und Verwertungsformen bieten künstlerisch hohes Innovationspotenzial – in besonderem Maße im audiovisuellen Bereich.

Zur Ausschreibung kommen auch heuer wieder Projektförderungen für die Entwicklung und Umsetzung neuer audiovisueller Formate im transmedialen und digital-innovativen Kontext im Jahr 2022 – begleitet von Maßnahmen für Weiterbildung, theoretische Auseinandersetzung und professionelle Vernetzung.

Auch Strategien rund um Verbreitung und Sichtbarkeit der entstandenen Arbeiten sind Teil des Förderprogramms: Je nach Format ist die Präsentation der fertigen Arbeiten im linearen Fernsehen auf ORF III im Rahmen der Sendung „Artist in Residence“ und in Folge in der ORF-TVthek vorgesehen. Weitere Verwertungsmöglichkeiten werden individuell erarbeitet.

Zielsetzungen

  • Stärkung der filmkünstlerischen Auseinandersetzung mit innovativen digitalen Technologien, neuen Medien und transmedialen Zugängen
  • Erweiterung filmtechnischer Fähigkeiten und Kapazitäten
  • Förderung der Sichtbarkeit neuer filmkünstlerischer Ausdrucksformen und damit verbundenen Produktions- und Distributionszusammenhänge
  • Vernetzung von Künstler:innen untereinander sowie Einbeziehung von Expert:innen aus verwandten Feldern der Kreativwirtschaft

Inhaltliche Kriterien
Gefördert werden Filmprojekte, die sich künstlerisch mit neuen Medien und Verbreitungswegen und digitalen Technologien der Bildproduktion (wie digitale Animation, XR, 3D-Motion-Capturing, 360°, künstliche Intelligenz) auseinandersetzen und deren formales Spektrum und erzählerische Möglichkeiten ausloten.

Formale Kriterien

  • Bewerbungsberechtigt sind Künstler:innen(-Teams) mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Es müssen bereits erste filmische Arbeiten unabhängig von einer Ausbildungseinrichtung realisiert worden sein.
  • Bewerbungen von Teams sowie Koproduktionsprojekte (vgl. z.B. Förderangebote des FFF Bayern) sind willkommen. Teams wird empfohlen, als Verein einzureichen.
  • Es gibt keine Einschränkungen in Bezug auf die Länge der Arbeiten.
  • Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend vorgesehen.

Bewerbung
Die aktuellen Richtlinien des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Filmförderung sind integrierender Bestandteil jedes Antrages.

Zur Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Synopsis und Angaben zu Format und Genre
  • Persönliches Statement und Konzept - Angaben zur Motivation und ggf. zu Stoff/Konzept/Zugang (max. 1 DIN-A4-Seite) - Projektbeschreibung und Ideenskizze mit Angaben zur Umsetzung (max. 2 DIN-A4-Seiten)
  • Produktions- und Zeitplan
  • Kostenübersicht und Finanzierungsbedarf
  • Lebenslauf / Teamvorstellung mit Filmografie und Links zu zwei ausgewählten filmischen Arbeiten

Alle Unterlagen sind per E-Mail (einzeln als PDF-Dateien, in deutscher oder englischer Sprache und nach obenstehender Auflistung nummeriert, mit der Bezeichnung „Bewerbung Pixel, Bytes + Film 2022“) an @email zu übermitteln. Die Größe des E-Mails samt Unterlagen darf 10 MB nicht überschreiten.
 

Einreichfrist
2. November 2021
Bewerbungen müssen zu diesem Termin bis spätestens 24:00 Uhr an die Filmabteilung übermittelt werden.
Die Bewerbung gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach dem jeweiligen Termin eintreffen und/oder unvollständig sind.


Förderungshöhe, Kosten und Finanzierung
Je Projekt wird ein Produktionsbudget in Höhe von bis zu 35.000 Euro zur Verfügung gestellt. Darin enthalten ist das Honorar der Künstler:innen. Die tatsächliche Höhe ist abhängig vom Finanzierungsbedarf der einzelnen Projekte. Entscheidungen über Auswahl und Förderungshöhe werden von einer Fachjury getroffen.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Honorare
  • Personalkosten (bei Personen, die zusätzlich angestellt werden bzw. die Mehrstunden leisten)
  • Materialkosten, Leihgebühren, etc.

Vor Antragstellung entstandene Kosten können nicht anerkannt werden.


Vergabe, Laufzeit, Rechtliches

  • Die teilnehmenden Künstler:innen(-Teams) werden bis Ende 2021 von einer Fachjury ausgewählt und deren Projekte anschließend im Zeitraum zwischen 1.1.2022 und 31.12.2022 realisiert.
  • Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
  • Alle Rechte an den Arbeiten verbleiben bei den Künstler:innen. Anfallende Drittrechte (z.B. Autor:innenrechte) müssen von diesen im Vorfeld geklärt werden.

Verwendung der Fördermittel
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung erfolgt nach den Bestimmungen in Punkt 8 der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Geförderte Projekte müssen durch die Verwendung von Logos in geeigneter und branchenüblicher Form auf den Fördergeber hinweisen.

Projektbegleitung
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Projektpartner
ORF III – Kultur und Information

Nähere Infos und Details
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Abteilung IV/A/3 – Film
Mag.a Antonia Rahofer
T +43 1 71 606 - 851 032
M +43 664 8467 348
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, Österreich
@email
www.bmkoes.gv.at