Veranstaltungen

Der Kulturhof Villach forderte ein Ende des Kärntner Veranstaltungsverbotes am Karfreitag und bekam vor Gericht recht: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) urteilte, dass das Veranstaltungsverbot nicht verfassungskonform und daher aufzuheben ist. Die Reaktionen auf das Urteil lassen befürchten, dass eine das Urteil konterkarierende Überarbeitung des Gesetzes angedacht ist. Kärnten braucht jedoch ein zeitgemäßes Veranstaltungsgesetz, dass die Grundrechte aller sichert und sich mit der demokratischen Verfassung deckt!
Im Dezember wurde von der Bundesregierung ein mit 300 Mio € dotierter Veranstaltungsschutzschirm angekündigt. Er soll es ermöglichen, dass Veranstalter*innen aufgrund von coronabedingten kurzfristigen Absagen nicht in finanzielle Probleme schlittern. Seit 18. Jänner ist eine Antragstellung möglich. Unsere Kollegen von der KUPF OÖ haben die Richtlinien unter die Lupe genommen und zeigen auf, wem der Veranstaltungsschirm hilft und wem nicht.
Die Regierung kündigt einen "Schutzschirm für Veranstaltungen" an, der coronabedingte Ausfälle zum Teil kompensieren soll. Dotiert ist dieses Instrument mit 300 Millionen Euro, Start vermutlich im November. Unklar ist, wer diese Unterstützung in Anspruch nehmen kann. So wie die Rechtsgrundlage formuliert ist, wird dieses Instrument nur Unternehmen offen stehen. Wir appellieren eindringlich, dieses wichtige Instrument auch gemeinnützigen Rechtsträgern zugänglich zu machen!