kulturrisse 02/12

Wer heute ein Indielabel für Musik betreibt, hat oftmals Erklärungsbedarf und muss sich weiters auch an Misstrauen gewöhnen, da viele Plattenfirmen den Ruf haben, durch Verträge ihre Artists „abzuzocken“. Den Begriff der Kreativwirtschaft im Bereich Musik möchte ich an dieser Stelle noch gar nicht bemühen.
Im_flieger wird durch eine Jahressubvention (MA7/Freien Gruppen und bmukk/Abt.IV/4) finanziert, mit der bis jetzt – weil im WUK verankert – keine Kosten für Raummiete, für den jährlichen Betrieb, für Proberäume und für Öffentlichkeitsarbeit aufgewendet werden mussten. Diese Situation hat sich nun radikal verändert.
Die Einkommenssituation ist deprimierend schlecht und schließt an den Befund aus der groß angelegten Studie zur sozialen Lange von Künstler_innen aus dem Jahr 2008 an: Alle Befragten geben ein Jahreseinkommen bis ca. 10.000 Euro an, nur wenige können diese Summe vollständig über ihre künstlerischen Tätigkeit verdienen.
In der Bildenden Kunst, in der sich eine Mehrheit der Künstler_innen in Österreich verortet (genaue Zahlen gibt es nicht), arbeiten 95 Prozent ausschließlich als „Neue Selbstständige“. Die Durchschnittseinkommen lagen laut der Studie hier und bei den Literat_innen im Vergleich mit anderen künstlerischen Berufsgruppen besonders niedrig.
„Was werden Sie tun, um Mobilitätsbarrieren real abzubauen, anstatt ihrer Zementierung zuzustimmen?“, lautete eine der drei Fragen. Antworten hat die Ministerin bis heute nicht.
Im Frühjahr 2011 erinnerte ein vom Kulturrat Österreich initiierter offener Brief Unterrichtsministerin Claudia Schmied an die aus dem UNESCO-Übereinkommen zu kultureller Vielfalt resultierende Verpflichtung, den internationalen Kulturaustausch durch Erleichterung der Mobilität von KünstlerInnen und Kulturschaffenden zu fördern.
Ende November 2011 lud der Kulturrat Österreich anlässlich von zehn Jahren Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz (KSVFG) zu einer Tagung in Wien. In diesem Rahmen kritisiert wurde unter anderem einmal mehr die im KSVFG festgeschriebene Einkommensuntergrenze als Zuschussvoraussetzung.