Praxisleitfaden: Antragstellung beim Unterstützungsfonds des KSVF in einem Notfall (Update)

Der Unterstützungsfonds des Künstler*innensozialversicherungsfonds (KSVF) unterstützt Künstler*innen und künftig auch Kulturvermittler*innen in einem Notfall finanziell. Aktuelles Beispiel: Einnahmeausfälle in Folge der Corona-Krise. Ein neuer Leitfaden des Kulturrat informiert über Voraussetzungen und Prozedere der Antragstellung aus Praxisperspektive. Für Kulturarbeiter*innen ist der Fonds nur zugänglich, wenn sie auch als Künstler*in oder Kulturvermittler*in tätig sind.

Update: 20.03.2020 

Der Unterstützungsfonds ist ein im KSVF angesiedelter Sozialtopf zur finanziellen Unterstützung von Künstler*innen, die durch einen Notfall in finanzielle Not geraten sind oder durch einen unvorhersehbaren Anlass in eine Situation, die ohne Unterstützung zu einem Notfall führen wird.

Festgemacht am jeweiligen Notfall können bis zu € 5.000 – als Einmalzahlung oder vor allem krankheitsbedingt als wiederkehrende Geldleistung – ausbezahlt werden, in Ausnahmefällen auch mehr. Seit Herbst gibt es neue Richtlinien für die Gewährung einer Beihilfe, jetzt auch ein Update des Leitfadens für Anträge - als Work in progress.

In der aktuellen Situation hat der KSVF bereits festgestellt, dass Einkommensausfälle durch die Corona-Krise jedenfalls eine Notlage im Sinne dieses Unterstützungsfonds sind.

In diesem Zusammenhang die dringende Bitte des KSVF: Legen Sie Ihrem Antrag nur das Notwendige bei:

  • ausgefülltes Formular + Einnahmen-/Ausgaben-Auflistung (um zu belegen, dass Sie durch den Notfall in finanzielle Probleme schlittern oder jedenfalls werden),
  • Meldezettel und
  • 6 Kontostände der letzten Monate (immer zum selben Stichtag)
    Neu: ein aktueller Kontoauszug (die Kontostände sind nur noch im Formular einzutragen)
  • Beziehen Sie keinen Sozialversicherungs-Zuschuss aus dem KSVF, gilt es auch zu belegen, dass Sie Künstler_in sind.
     

Hinweis: Antragsberechtigt zum Unterstützungsfonds sind Künstler*innen aller Sparten. Kulturarbeiter*innen sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Sind aber z.B. Mitarbeiter*innen von Kulturvereinen auch als Künstler*in tätig (unabhängig ob selbständig oder unselbständig), so sind auch sie antragsberechtigt. Über die sogenannte "Künstler*inneneigenschaft" entscheidet der Beirat in der jeweiligen Sitzung. Die IG Kultur Österreich und der Kulturrat Österreich fordern seit Jahren, dass der Begünstigtenkreises des KSVF auf alle Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden erweitert wird.

 

NEU angekündigt wurde in Folge der Covid19-Krise, dass zusätzlich zu Künstler*innen nun auch Kulturvermittler*innen diese Beihilfe beantragen können. Dieser "COVID-19-Fonds" wird mit bis zu € 5 Mio. dotiert und soll rasche Hilfe sicherstellen. Die Richtlinien dazu liegen bislang noch nicht vor. 

 

Leitfaden des Kulturrat Österreich für Anträge beim Unterstützungsfonds des KSVF (PDF)

Informationsseite des KSVF zum Unterstützungsfonds

 

Disclaimer: Es gibt viele andere Möglichkeiten, in der aktuellen Krise die Existenz zu sichern UND es werden noch welche hinzukommen. Des Kulturrat Österreich war wichtig, diesen Leitfaden, an dem wir nun schon länger arbeiten, rasch zu veröffentlichen. Feedback wird gerne angenommen, der Leitfaden wird auf dem aktuellen Stand gehalten.