NPO Fonds: Antragstellung für das 1. Quartal 2022 ab sofort möglich

Ab sofort können Anträge für Phase 5 des NPO-Fonds für das 1. Quartal 2022 eingereicht werden, die Frist endet am 31.Oktober. Wir stellen die Neuerungen für euch zusammen. 

NPO Fonds Bild

Die Verlängerung des NPO Fonds geht in die 5. Phase. Gemeinnützige Organisationen, die coronabedingt im 1. Quartal 2022 weniger Einnahmen hatten, können einen Zuschuss aus dem NPO-Fonds beantragen.

Der Großteil der Förderstruktur bleibt gleich. Gegenüber der ersten 4 Phasen gibt es aber kleine Änderungen. Hier ein Überblick der Neuerungen:

NEU ist:

  • Als Vergleichszeitraum wird das Jahr 2021 herangezogen
  • Struktursicherungsbeitrag beträgt 5% der Einnahmen von 2021, ist aber mit € 35.000 gedeckelt
  • Gesamtzuschusshöhe ist mit € 200.000 gedeckelt
  • Auch zwischen 10.3.2020 und 31.8.2021 neugegründete NPOs können einreichen, deren Förderung ist mit € 12.000 gedeckelt
  • Die Voraussetzung für einen Antrag ist ein Mindest-Einnahmenentfall von 10%.
  • Bestätigung durch eine Steuerberatung bereits ab € 6.000 Förderhöhe
  • Ausschluß von der Beantragung wenn eine Verwaltungsstrafe wegen der Covid-Regelungen vorliegt (zb. Vertretungsverbot).

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die coronabedingt im 1. Quartal 2022 weniger Einnahmen als im Vergleichszeitraum 2021 hatten.

Voraussetzungen: 

  • Non-Profit-Organisationen (NPOs), etwa gemeinnützige Vereine, die die Voraussetzungen der §§34-47 der Bundesabgabenordnung zur Gemeinnützigkeit erfüllen
  • mit Sitz und Tätigkeit in Österreich (Ausnahme: gemeinnützige Rechtsträger aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit) 
  • die seit mindestens 31.08.2021 bestehen 
  • von einem COVID-19 bedingten Einnahmenausfall betroffen sind und 
  • zumutbare Maßnahmen zur Schadensminimierung gesetzt haben (z.B. um Mietzins-Senkung angesucht haben, …)
  • und die im Betrachtungszeitraum keine rechtskräftige Verwaltungsstrafe erhalten haben wegen:
    a. mindestens einmaliger Nichtbeachtung eines Betretungsverbots, mindestens einmaliger
    Missachtung einer Untersagung oder Bewilligungspflicht bei der Organisation einer
    Zusammenkunft bzw. mindestens einmaliger Nichtbeachtung einer verhängten
    Betriebsschließung, oder
    b. mindestens zweimaliger Unterlassung der Kontrollen eines festgelegten Nachweises einer
    geringen epidemiologischen Gefahr oder mindestens zweimaliger Nichteinhaltung festgelegter
    Personenzahlen, Zeiten oder sonstiger Voraussetzungen

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • 100% der förderbaren Fixkosten: Zu den förderbaren Fixkosten zählen beispielsweise Miete und Pacht für Vereinsräumlichkeiten; Betriebs-, Energie-, Kommunikations- und Reinigungskosten; betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen wie extern abgewickelte Lohnverrechnung und Buchhaltung; unmittelbar durch COVID-19 notwendig gewordene betriebsnotwendige Aufwendungen wie COVID-Testungen oder Hygienemaßnahmen; sowie frustrierte Aufwendungen für Veranstaltungen, die im Zeitraum 1. Jänner bis 31. März 2022 in Folge der COVID-Krise nicht oder nur eingeschränkt stattfinden konnten.
  • Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 5% der Jahreseinnahmen 2021

Referenzzeitraum für die Berechnung der Förderhöhe für das 1. Quartal 2022 ist der 01.01 bis 31.03.2022

Regulärer NPO-Zuschuss für den Zeitraum 1.01. bis 31.03.2022, bestehend aus Fixkostenzuschuss und Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 5% der Einnahmen 2021.


Die Berechnung der Einnahmen erfolgt nach den bekannten Prinzipien: Als Einnahmen zählen Mitgliedsbeiträge, Subventionen und Förderungen der öffentlichen Hand, Spenden, Leistungsentgelte oder Entgelte aus dem Verkauf von Waren. Die zeitliche Zuordnung der Einnahmen erfolgt nach den Regeln der jeweiligen Buchhaltung der antragstellenden Organisation, d.h. bei Einnahmen/Ausgabenrechnern zählt das Datum des Zuflusses!  

 

Wie erfolgt die Berechnung?

Ein Beispiel zur Berechnung der maximalen Fördersumme:

Im ersten Schritt werden die Jahreseinnahmen 2021, der erhaltene NPO Zuschuss 2021 (1.Halbjahr und 4. Quartal 2021), sowie die Einnahmen 1. Quartal 2022 ermittelt.

Im zweiten Schritt werden 25% der Summe aus Jahreseinnahmen 2021 + NPO Zuschuss 2021 zur Berechnung des Ausfalls den Einnahmen 2022 gegenübergestellt.

Die maximale Fördersumme ergibt sich dann aus 90% des errechneten Einnahmenausfalls.

Beispiel:
Jahreseinnahmen 2021: € 40.000
NPO Zuschuss 2021: 1. Halbjahr € 3.000 / 4. Quartal € 1.000
Einnahmen 1. Quartal 2022: € 6.000

25% der Summe der Jahreseinnahmen 2021 + NPO Zuschuss 2021:
€ 40.000 + € 4.000 = € 44.000
davon 25% = € 11.000

€ 11.000 - € 6.000 = € 5.000 Einnahmenausfall

Maximale Förderhöhe 90% des Einnahmenausfalls: € 4.500

 

 

Wie erfolgt die Antragstellung? 

Die Antragsstellung ist ab sofort bis 31. Oktober über das Webportal www.npo-fonds.at möglich. 

Ein*e Wirtschaftsprüfer*in oder Steuerberater*in muss die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben bestätigen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft: 

  • im letzten Geschäftsjahr waren mehr als Dienstnehmer*innen beschäftigt
  • im Jahr 2019 wurden mehr als € 120.000 an Einnahmen erzielt oder
  • mehr als € 6.000 beantragt werden.  

 

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