Ausschreibung: Klimafitte Kulturbetriebe

Ökologische Investitionen im Sinne der Klimaneutralität sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Ab sofort werden Unternehmen und Vereine (darunter auch gemeinnützige Kulturvereine) mit Mitteln aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union gefördert. Dafür werden den Kulturbetrieben 15 Millionen Euro bereitgestellt – die Ausschreibung wurde nun in einer zweiten Runde bis 29. September verlängert.

ZIELE: 

  • die Ökologisierung im Kunst- und Kulturbereich vorantreiben, Nachhaltigkeit im Kunst- und Kulturbereich zu fördern und speziell zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen beitragen (European Green Deal, Energie- und Klimaplan für Österreich)
  • einen möglichst klimafreundlichen Funktionsablauf der Kulturbetriebe unterstützen sowie Stärkung von für das Kulturleben in Österreich wesentlichen Akteurinnen bzw. Akteuren
  • Im Fokus stehen Investitionen im Kunst- und Kulturbereich zur Senkung von CO2-Emissionen, die im Rahmen eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden
  • Gezielte Ausschreibungen bieten ökologische Innovations- und Transformationsanreize und sollen COVID-19-bedingt sonst nicht bestehende Spielräume für Investitionen schaffen.

 

FÖRDERUNGSWERBER:IN:

Zulässige Förderungswerber:innen sind Unternehmen und Vereine (darunter auch gemeinnützige Vereine),

  • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
  • deren verfügbare Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke genutzt werden,
  • deren Einnahmen überwiegend im Zusammenhang mit Kunst und Kultur erzielt werden,
  • die Maßnahmen zur Ökologisierung des Kunst- und Kulturbetriebs umsetzen und
  • deren Maßnahmen in einem Nachhaltigkeitskonzept aufscheinen.

 

FÖRDERFÄHIGE INVESTITIONEN (FÖRDERUNGSGEGENSTAND):

Gefördert werden Investitionen zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich (z.B. Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräume). Dazu zählen:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emissionen

Förderbar sind zudem Kosten für immaterielle Leistungen (Planungs- und Beratungsleistungen, Gutachten, etc.), die im Zusammenhang mit den in obiger Aufzählung genannten ökologischen Investitionsmaßnahmen erforderlich sind und von hierzu befugten Personen oder Unternehmen erbracht werden. Die Kosten für immaterielle Leistungen können in einer Höhe von bis zu 10% der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden.

 

WEITERE VORAUSSETZUNGEN:

  • Vor Antragstellung ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. 
  • Es muss ein Nachhaltigkeitskonzept für das Unternehmen erstellt werden. 
  • Das Volumen der umweltrelevanten Investitionskosten beträgt mindestens 3.000 Euro.

Außerdem muss der Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht anerkannt werden. Davon ausgenommen sind Kosten für die Energieberatung.

 

MAXIMALE FÖRDERHÖHE:

250.000 Euro pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung

 

FÖRDERINTENSITÄT: 

Die Förderung und der Fördersatz sind abhängig von der Höhe der anerkennbaren förderfähigen Investitionskosten:

  • Projekte mit Investitionskosten bis 75.000 €: max. 75 % des Fördersatzes
  • Projekte mit Investitionskosten ab 75.001 €: bis 75.000 Euro beträgt der Fördersatz 75 %, die Kosten ab 75.000 € erhalten einen Fördersatz von max. 50 %

 

FÖRDERUNGSZEITRAUM: 

Förderungsanträge können bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibung gestellt werden. Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt elektronisch. Informationen und
Einreichmöglichkeit erfolgen über die Webseite kultur.klimafonds.gv.at.

1. Ausschreibung
Start: 10.10.2022
Ende: 15.03.2023, 24:00 Uhr

2. Ausschreibung
Start: 16.03.2023, 00:00 Uhr
Ende: 29.09.2023, 12:00 Uhr

Förderverträge im Rahmen der Maßnahme „Klimafitte Kulturbetriebe“ können bis spätestens 30.09.2025 abgeschlossen werden. Die geförderten Projekte sind bis spätestens 31.12.2026 abzuschließen.

 

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Weiterführende Informationen:

Details zum Förderprogramm finden sich den Sonderrichtlinien (PDF, 652 KB) und auf der Website des BMKÖS.

Neu eingerichtete Website: https://kulturklimafit.at

FAQs: https://kulturklimafit.at/foerderung/faq/

Allgemeine Info des Klimafonds: https://www.klimafonds.gv.at/call/kultur/

Leitfaden: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden_Kultur.pdf

Website des Klima- und Energiefonds

 

Kontakt:
Serviceteam „Klimafitte Kulturbetriebe“:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Tel.: +43 (0) 1/316 31-723
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.a

BMKÖS - Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst & Sport
Sektion IV: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: (+43 1) 71 606 851071
E-Mail: kmv@bmkoes.gv.at