Einreichfristen beim Land Kärnten
Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ab heuer ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.
Anträge für die Jahresförderung 2024 sind bis 31.12.2023 einzubringen. Künftig wird die Frist für Jahresförderung im Herbst des Vorjahres sein, bei Start der Aktivitäten in der 2.Jahreshälfte im Frühjahr. Projektförderungen sind mindestens 3 Monate vor Projektstart zu beantragen.
Wir empfehlen, die Einreichungen bereits vor Ende der Frist (31.12.2023) abzugeben, um bis zum Jahresabschluss noch zeitlichen Spielraum für Eventualitäten zu lassen.
Frühere Fristen sind für Erste nicht an frühere Auszahlungen gekoppelt.
Mit der Einführung von Einreichfristen wird eine weitere Änderung nötig: Voraussetzung für eine Förderzusage 2024 ist der Verwendungsnachweis 2022 statt 2023! Davon ausgenommen sind Anträge von neuen Antragsteller:innen.
Sparte |
Förderart |
Frist |
Museen |
Jahresförderung |
31.10.2023 |
Alle Sparten |
Jahresförderung Festivalförderung |
31.12.2023 bzw. 30.03.2024 (wenn Beginn erst im 2. Halbjahr) |
Alle Sparten (außer Film) |
Einzelprojekte |
Min. drei Monate vor Projektbeginn |
Literatur, Wissenschaft |
Publikationen |
Laufend |
Bei Fragen steht Dr. Anna Wöllik gerne zur Verfügung:
Dr. Anna Wöllik
Sachgebietsleiterin Förderwesen und rechtliche Angelegenheiten im Bereich der Kunst und Kultur
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0) 50536 – 34021
Fax: +43 (0) 50536 – 34140
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