Integrationspreis des Landes Kärnten

Im Rahmen der Umsetzung des Integrationsleitbildes "Gemeinsam in Kärnten" und dem Bekenntnis der Kärntner Landesregierung zu einem gedeihlichen Zusammenleben aller Menschen in Kärnten wird jährlich der Integrationspreis "gemeinsam.gewinnt" verliehen. 

Allgemeine Informationen

Ziel ist es, zivilgesellschaftliches Engagement, aktive Gemeinden und Unternehmen in der Integrationsarbeit vor den Vorhang zu holen und für ihre Leistungen zu würdigen. Dies soll zum einen die Anerkennung engagierter Integrationsarbeit heben und zum anderen erfolgreiche Good Practices einer breiten Zielgruppe zugänglich machen.

 

AUSZEICHNUNG


Ausgezeichnet werden Integrationsprojekte, die ein gutes Miteinander, Begegnung und Partizipationsmöglichkeiten fördern und innovativ sind. Die Aktivitäten sollen zur Selbstbefähigung der Zielgruppe(n) und zum Abbau von Vorurteilen beitragen. Positiv bewertet werden weiter die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming, Bezüge zum Integrationsleitbild "Gemeinsam in Kärnten" sowie ein effizienter Ressourceneinsatz und die Nachhaltigkeit des Projektes.

 

EINREICHUNG

Die beste Einreichung jeder Kategorie wird mit € 5.000,- ausgezeichnet. Die Verleihung findet im Dezember durch Integrationsreferentin Landesrätin Mag.a Sara Schaar statt.
Teilnehmen können alle NGOs, Vereine, Initiativen, Gemeinden und Unternehmen mit Sitz und Wirkungsbereich in Kärnten, welche mit ihren Maßnahmen und Projekten die Integration von Zuwander:innen und ein gelingendes Miteinander in Kärnten fördern.
 

Ansprechpartner:

Amt der Kärntner Landesregierung

Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration

Flüchtlingswesen, Grundversorgung einschließlich Integration
Tel.: 050 536-33010

E-Mail: @email

Fristen

Einreichungen werden ausschließlich bis spätestens 19. September 2022 über das Online-Formular angenommen. Alle innerhalb der vorgegebenen Frist eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet, welche die Preisträger:innen auswählt. Die Entscheidungen der Fachjury sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zuständige Stelle
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